Für Mord auf Campingplatz lebenslänglich

Heimtückisch hat Ramona K. Ihren ehemaligen Lebensgefährten auf einem Campingplatz in Niederkrüchten ermordet. Davon ist das Landgericht Mönchengladbach überzeugt und schickt sie lebenslang hinter Gitter.

Ihre Helfershelfer kommen glimpflicher davon.

Nach fast genau einem Jahr Hauptverhandlung hat der Prozeß um den Mord an Roland P. auf einem Campingplatz in Niederkrüchten, – zur Vorberichterstattung geht es hier – ein Ende gefunden (Az 32 KLs 15/18). Die Hauptangeklagte Ramona K. (53) wurde wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Die Mitangeklagten Konstantin K. (24), Tim S. (25) und Adriano K. (22), Ramonas Sohn, wurden der gefährlichen Körperverletzung für schuldig befunden; ihre Strafen wurden zur Bewährung ausgesetzt. Adriano K. wurde zu einem Jahr und neun Monaten verurteilt, die beiden anderen Angeklagten zu je zwei Jahren. Die Bewährung ist mit Auflagen verbunden, darunter der Teilnahme an einem Anti-Gewalt-Training (welches Adriano K. bereits begonnen hat). Mit Ausnahme von Adriano K. müssen die Angeklagten die Verfahrenskosten tragen.

Das Gericht sah bei den drei männlichen Angeklagten keine Tötungsabsicht als bewiesen an. Dagegen sprach folgende Überlegung: bei einem Mord wären wahrscheinlich andere Waffen als ein Teleskop-Schlagstock eingesetzt worden, z. B. Messer oder Schusswaffen. Der Gebrauch des Pfeffersprays gegen P. gleich zu Beginn der Tat lasse darauf schließen, daß die Täter nicht erkannt werden wollten. Allerdings habe es sich bei der Tat auch nicht um ein „Kläpschen“ (oder etwas Ähnliches wie eine „spontane Kirmesschlägerei“) gehandelt, wenn man die schweren Verletzungen von P. bedenke. Dafür sei im übrigen die gezahlte Summe (für jeden der Täter 750,- €) zu hoch. Die Aussetzung der Strafen gegen Adriano, Tim und Konstantin zur Bewährung wurde u.a. damit begründet, daß diese bereits fünf Monate in Untersuchungshaft (vor dem Prozess) saßen. Zugunsten der Angeklagten sprächen ferner ihre Geständnisse. Adriano sei wie ein Jugendlicher zu bestrafen, da er zur Tatzeit noch keine 21 Jahre alt war. Wegen seiner hohen Schulden seien ihm die Prozesskosten erlassen worden.

Bei Ramona K. sah das Gericht die Tötungsabsicht als erwiesen an; sie habe bei den Vernehmungen häufig Sätze geäußert wie: „Ich wollte, daß der vom Planeten verschwindet.“ Das Mordmerkmal der Heimtücke (nach § 211 StGB) liege vor. Wenn zuerst an einer Person Körperverletzung verübt werde und eine daran nicht aktiv beteiligte Person die Folgen dieser Tat später ausnutze, um den Verletzten zu töten, sei das auch heimtückisch.

Das Gericht ging auch auf den Vorwurf einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung ein, sah sie allerdings nicht als gegeben. Die Daten auf den Mobiltelefonen der Angeklagten seien von diesen selbst gelöscht worden; die Rekonstruktion habe dann fünf bis sechs Monate gedauert.

Andreas Kaschubek, der Verteidiger von Ramona K., hat Revision gegen das Urteil angekündigt.

Rhenanus

close

Abonnieren Sie jetzt unseren Newsletter!

Wenn Sie noch mehr wissen wollen, tragen Sie sich ein für einen kostenlosen Newsletter und erhalten Sie vertiefende Infos zu gesellschaftlichen Entwicklungen, Kulinarik, Kunst und Kultur in Mönchengladbach und am ganzen Niederrhein!

Wir senden keinen Spam! Erfahre mehr in unserer Datenschutzerklärung.