In den Waldgebieten der Stadt Mönchengladbach wird die seit Januar 2018 geltende Beschränkung für Reiter mit Beginn des neuen Jahres aufgehoben. Es gelten wieder die im Landesnaturschutzgesetz allgemein festgelegten Reitregelungen. Neben öffentlichen Verkehrsflächen und gekennzeichneten Reitwegen wird das Reiten auch in den zum Stadtgebiet zählenden Wäldern ab Jahresbeginn auf allen Straßen und Fahrwegen zulässig sein, wobei mit Fahrwegen befestigte oder naturfeste Wirtschaftswege gemeint sind. Fuß- oder Wanderwege sind weiterhin tabu. Das Führen von Pferden ist im Wald auf allen Wegen gestattet. Sollte sich künftig zeigen, dass es in einzelnen Bereichen zu erheblichen Beeinträchtigungen anderer Erholungsuchender oder Schäden an Wegen kommt, kann die Stadt für diese Wege Reitverbote erlassen, Die werden dann mit Reitverbotsschildern gekennzeichnet.
Grundlage für diese Entscheidung ist ein Klageverfahren, welches der Stadt auferlegt, die Reitverbote aufzuheben.
Da der Fachbereich Umwelt der Stadtverwaltung auf das seit Jahren praktizierten Reitwegekonzept und der damit verbundenen Trennung von Reit- und anderen Wegen im Wald setzt, werden auch zukünftig die Mittel aus der Reitabgabe, welche von etwa 400 Reitsportlern erhoben wird, für die Instandsetzung vorhandener Reitwege eingesetzt, damit alle, die sich im Wald ergehen, das weiterhin entspannt angehen lassen können
Wem dieser Text nicht ausführlich genug ist, dem steht Marcus Klancicar mit der Telefon-Nr. 02161 / 25- 82 65, oder per eMail: marcus.klancicar@moenchengladbach.dezur Verfügung.