Während Pauschalreisende gegen die Insolvenz des Veranstalters gesetzlich geschützt sind, sind das Häuslebauer nicht, obwohl die Zahlungsunfähigkeit des Bauunternehmers oder Bauträgers viel häufiger vorkommt, darauf macht der Bauherrenschutzbund aufmerksam.
Die Zahl der Insolvenzen bei Bauträgern und Projektentwicklern ist seit 2023 massiv gestiegen. Über 1.230 Unternehmen haben in den letzten drei Jahren Insolvenz angemeldet – das sind rund 20 bis 25 Prozent aller, ein enormes Risiko, für die, die sie beauftragt haben und ihnen Geld anvertrauten. Denn in Deutschland ist es üblch, das gezahlt, bevor gebaut wird. Eine wirksame gesetzliche Absicherung gegen dieses Insolvenzrisiko existiert nicht.
Eine aktuelle Umfrage im Auftrag des Bauherren-Schutzbundes e.V. (BSB) zeigt: Für 74,8 Prozent der Befragten wäre eine gesetzliche Insolvenzabsicherung beim Wohnungskauf wichtig oder sehr wichtig. Nur 12,5 Prozent halten sie für unwichtig, 12,7 Prozent sind unentschlossen.
Die Folgen der fehlenden Absicherung sind für Betroffene dramatisch. Im Falle einer Insolvenz des Bauträgers sind bereits geleistete Abschlagszahlungen in der Regel verloren oder fast. Selbst wenn die Immobilie mit einem anderen Unternehmen fertiggestellt werden kann, ist nach zu investieren. Im schlimmsten Fall bleibt lediglich ein unfertiges Bauprojekt – eine Investitionsruine.
Die jetzige Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag festgehalten, dass sie das Problem erkannt hat und prüfen will, wie die Schutzlücke geschlossen werden kann. Doch bei einer Prüfung darf es nicht bleiben, sagt der Schutzbund.
Der Bauherren-Schutzbund schlägt ein Wahlrecht vor: Entweder wird die Kaufpreisrate von 96,5 Prozent des Gesamtpreises erst bei Abnahme fällig. Oder es werden wie bisher Abschläge nach der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV), gezahlt dafür aber eine gesetzlich geregelte Rückabwicklungssicherheit für den Fall der Insolvenz. Zusätzlich sollte das Recht eingeräumt werden, sich analog zum Mietrecht im Insolvenzfall vom Vertrag lösen zu können.