Baurecht für Projekt „19 Häuser“

Die Stadt Mönchengladbach schafft Baurecht für das Projekt „19 Häuser“, das seit Jahrzehnten ventiliert wird. In seiner Sitzung am heutigen 1.Oktober hat der Rat den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan 789/N gefasst.

Der Plan umfasst ein Gebiet von insgesamt 2,77 Hektar. Er bildet im Südosten die Fläche des neuen Zentralen Omnibusbahnhofes (ZOB) ab. Im Nordwesten erstreckt er sich über das Haus-Westland-Grundstück, das inklusiv Gebäude im Privatbesitz ist, sowie über die neue Freifläche davor, die durch die Verkleinerung des ZOB entstanden ist und der Stadt gehört. Auf diesem nordwestlichen Teilabschnitt sollen die sogenannten „19 Häuser“ entstehen, die sich um vier Innenhöfe gruppieren.

Um das so oder ähnlich zu realisieen muss Haus Westland verschwinden, Projektstudie

Zu den wesentlichen planerischen Festsetzungen, die der Bebauungsplan dafür macht, gehören Geh- und Fahrrechte für die Anlieger und für die Allgemeinheit sowie Vorgaben für die Baulinien an städtebaulich bedeutenden Stellen. Des Weiteren schreibt der Plan hier Dachbegrünungen und die Pflanzung von 14 Bäumen vor.

Der vom Rat beschlossene Bebauungsplan wird vorbehaltlich der Genehmigung der parallelen 229. Änderung des Flächennutzungsplans durch die Bezirksregierung Düsseldorf im Amtsblatt der Stadt bekanntgegeben und damit rechtswirksam. Er ist Voraussetzung dafür, dass die 19 Häuser entstehen können. Dabei ist das Thema Haus Westland nicht gelöst. Die jetzige Eigentümerin kommt ihrer Verpflichtung, es abzureißen, nicht nach und kann – wie bekannt – dazu auch nicht gezwungen werden.

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