Grundschulen in der Stadt stehen vor einigen Herausforderungen. Ziel der Stadtverwaltung ist, der weitestgehende Erhalt bestehender Angebote und die Ausweisung genügend neuer Plätze in „Offenen Ganztagsschulen“ (OGS). Hier gibt es demnächst einen Rechtsanspruch.

Foto Archiv
Mit dem Schuljahr 2026/27 setzt auch der Rechtsanspruch auf eine ganztägige Betreuung in der Primarstufe (Grundschulen) ein. Vor diesem Hintergrund haben die Schulleitungen der städtischen Grundschulen im Rahmen der Anmeldeverfahren über die Zukunft der Betreuungsangebote informiert und perspektivische Bedarfe abgefragt.
Klarstellend weist die Stadt als Schulträgerin darauf hin, dass es ihr grundsätzliches Bestreben ist, jedem Kind einen Betreuungsplatz zu ermöglichen. Ob dieses Ziel erreicht werden kann, hängt maßgeblich davon ab, wie groß der Bedarf an Betreuungsplätzen ist.
Hierzu werden aktuell die Anmeldezahlen mit den perspektivisch verfügbaren Plätzen abgeglichen, um die voraussichtlichen Bedarfe zu ermitteln und Handlungsableitungen (z.B. räumliche Ausbaumöglichkeiten, Trägerkooperationen etc.) vorzunehmen. Auch wenn die endgültigen Zahlen erst mit Abschluss der Aufnahmeverfahren Anfang 2026 vorliegen, kann Stadt sich schon ’mal mit den die absehbaren Entwicklungen befassen
Für die Erstklässler mit Rechtsanspruch ab 2026/27 sind nur die OGS-Betreuungsplätze nach den Vorgaben des Landes NRW buchbar. Über die Möglichkeit zukünftiger alternativer Betreuungsangebote wird mit den Trägern vor dem Ergebnis der Anmeldezahlen und der Klärung mit der Bezirksregierung noch gesprochen.
In diesem Zusammenhang ist es wichtig, wahrheitsgemäß auch darauf hinzuweisen, dass es an einigen Grundschulen zur Umwandlung von alternativen Betreuungsangeboten in OGS-Gruppen kommen kann.Hierzu werden Stadt und Schulleitungen frühestmöglich informieren. Abschließend betont die Stadt, dass der Ausbau und ein ausreichendes Angebot von OGS-Betreuungsplätzen das Ziel ist, so schwierig es zu auch zu erreichen ist.