Viersen. Ampelanlagen zur Regulierung des Verkehrs gibt es seit den 50er Jahren des vorigen Jahrhunderts. Sie waren für die Verkehrsteilnehmer gewöhnungsbedürftig. Inzwischen gibt es die Tendenz, wieder auf sie zu verzichten. Das ergibt sich zum Beispiel bei der Ausbreitung von Tempo-30-Zonen. Nun ist der Verzicht gewöhnungsbedürftig.

Seit am Donnerstag, 15. Januar, die Stadtverwaltung Viersen die Ampelanlage an der Kreuzung Remigiusstraße/Petersstraße abbauen hat lassen, begann In den sozialen Medien Diskussionen. Kritisiert wurde die späte Information zur Maßnahme. Auch wurde vielfach nach dem Grund für den Abbau der Ampel gefragt, weil in den lokalen Tageszeitungen – auch bei uns – keine Informationen enthalten waren, warum der Verkehr auf die Ampel verzichten muss. Dazu erläutert nun die Pressestelle der Stadt:
Am Knotenpunkt Petersstraße/Remigiusstraße ist die Einbahnstraße der Remigiusstraße in Richtung Süden für den Radverkehr in Gegenrichtung freigegeben. Diese Fahrbeziehung war in der Ampelanlage nicht berücksichtigt: Für die. die mit dem Rad aus südlicher Richtung die Remigiusstraße befuhren, gab es keine eigene Ampel. Radfahrenden mussten – wenn sie sich an die Regel halten – vor der Kreuzung absteigen und ihr Rad um die Ecke in die östliche Lindenstraße schieben (die Straßenabschnitt Lindenstraße westlich der Kreuzung und Remigiusstraße nördlich der Kreuzung sind nicht für den Radverkehr entgegen der Fahrtrichtung freigegeben). Die nicht vorhandene Ampel für Radfahrende war eine potentiell gefährliche Situation für den Radverkehr.
Die Thematik wurde in der AG Verkehr am 21. November 2024 beraten. Die AG Verkehr ist ein Zusammenschluss qualifizierter Fachkundiger aus der Straßenverkehrsbehörde, der Straßenbaubehörde und der Kreispolizei. Dort wurde beschlossen, dass der Fachbereich 60/II Stadtplanung die Prüfung und Überplanung des Knotenbereiches vornimmt. Im Auftrag der Stadt überprüfte ein externes Ingenieurbüro die Kreuzungssituation. Als Ergebnis der dabei entwickelten Machbarkeitsstudie blieben zwei mögliche Varianten, um den Missstand zu beseitigen:
1. Anpassung der vorhandenen Lichtsignalanlage durch Einbindung des Radverkehrs aus der Einbahnstraße Remigiusstraße (südlicher Abschnitt) in das Signalprogramm
2. Knotenpunkt ohne Lichtsignalanlage unter Beibehaltung der vorhandenen Beschilderung
Beide Varianten wurden in Sachen Verkehrssicherheit als geeignet bewertet. Am Ende erhielt Variante 2 den Vorzug. Sie verursacht die geringsten Investitionskosten, auch weil ein Großteil der Infrastruktur bereits vorhanden ist. Der Kostenaufwand von etwa € 3.300 ist bedeutend niedriger als der für Variante 1 (circa € 16.200, zuzüglich jährlicher Folgekosten). Bezogen auf die Verkehrssicherheit wurde die Variante 2 gegenüber der lichtsignalgeregelten Variante 1 etwas schlechter eingestuft: Der Variante 1 wurde eine sehr gute Verkehrssicherheit bescheinigt, der Variante 2 eine gute Verkehrssicherheit.
Durch die vorhandene Beschilderung am Knotenpunkt und im Vorfeld des Knotenpunktes ist eine eindeutige und verständliche Verkehrsführung gegeben. Im Sinne der Sparsamkeit wurde in der Sitzung der AG Verkehr am 9. September 2025 daher die 2. Variante vorgeschlagen. Am 6. November 2025 hat die Straßenverkehrsbehörde die Umgestaltung des Knotenpunkt Remigiusstraße/Petersstraße angeordnet.
Um die Sache zu entschärfen, ist nun ein Hinweisschild zur geänderten Verkehrsführung aufgestellt.