Was Kinderbetreuung demnächst kostet

Der Rat der Stadt Mönchengladbach hat in seiner jüngsten Tagung einer neuen Elternbeitragssatzung für Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und LENA-Gruppen in er von der Verwaltung erarbeiteten Form zugestimmt. Sie tritt zum 1. August in Kraft.

Mit der neuen Satzung ist das Beitragssystem grundlegend überarbeitet. Künftig orientieren sich die Elternbeiträge stärker an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Familien. Das heißt, die Beitragsfreiheit wird ausgeweitet, weil die  Einkommensgrenze erhöht wurde. Familien mit niedrigen und mittleren Einkommen werden dadurch  entlastet.

Ein weiterer Bestandteil der Reform ist die Neugestaltung der Geschwisterkindregelung. Die bislang einkommensabhängigen gestaffelten Geschwisterbeiträge von monatlich € 15 .- bis € 40,-, welche bereits bei geringem Einkommen erhoben wurden, werden künftig durch ein einheitliches Beitragsmodell ersetzt. Zukünftig beträgt der Geschwisterbeitrag für das zweite und jedes weitere Kind einheitlich € 40,- monatlich, sofern das maßgebliche Jahreseinkommen € 49.085  überschreitet. Darüber hinaus entfällt die bisherige Unterscheidung zwischen Kindern unter und über drei Jahren. Die Beiträge werden künftig einheitlich berechnet.

Ziel ist eine ausgewogenere Beteiligung der Familien an den Betreuungskosten. Gleichzeitig bleiben Haushalte mit geringem Einkommen weiterhin von Beiträgen befreit.

Mit der Neuregelung sollen die Beiträge deshalb stärker am Einkommen ausgerichtet und insgesamt gerechter verteilt werden.

Erstmals betrachtet die Stadt die Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen und OGS gemeinsam. Damit soll eine familienfreundliche und zugleich langfristig tragfähige Struktur geschaffen werden. Nach Angaben der Verwaltung wird die soziale Gerechtigkeit so gestärkt.

Die Satzung und die beschlossene Vorlage ist im Gremieninformationsdienst der Stadt hier zu finden