Die Polizei nimmt zwei Unfälle mit eScootern im Stadtgebiet am heutigen (14.10.21) Sonntag zum Anlass darauf hinzuweisen, dass die Geräte nicht benutzt werden dürfen, wenn Lenker Alkohol getrunken haben, welche ihre Fahrtüchtigkeit negativ beeinflusst.
Gegen 06.55 Uhr kollidierte ein 31jähriger eScooter-Fahrer auf der Rheydter Straße mit einem geparkten Pkw. Bei der Unfallaufnahme stellten die Polizeibeamten Alkoholgeruch beim verunglückten Mann fest. Ihm wurde daraufhin eine Blutprobe entnommen und ein Strafverfahren gegen ihn eingeleitet. Er musste schwer verletzt in ein Krankenhaus. Gegen 09:08 Uhr stürzte ein 33jähriger EeScooter-Fahrer im Bereich der Fußgängerbrücke der Bettrather Straße. Durch den Sturz verletzte er sich so sehr, dass er in ein Krankenhaus gebracht wurde. In seiner Atemluft wurde ebenfalls Alkoholgeruch festgestellt und auch ihm wurde eine Blutprobe entnommen. Und er blieb zur weiteren Beobachtung in dem erwähnten Hospital. Gegen ihn wurde ebenfalls ein Strafverfahren eingeleitet. In diesem Zusammenhang sagt die Polizei: das Führen eines eScooters unter Alkoholeinfluss ist eine Ordnungswidrigkeit oder ein Straftat.