Anklage gegen Kirchenmann zugelassen

Das Amtsgericht Mönchengladbach – Schöffengericht – hat die  Anklage der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach vom 19.01.21 gegen den Pfarrer Georg K., geboren im Dezember 1963, zur Hauptverhandlung zugelassen.  Dem Angeklagten, der zuletzt in Mönchengladbach wohnhaft war, derzeit in Belgien inhaftiert, werden gewerbsmäßige Untreue in 145 Fällen sowie gewerbliche Geldwäsche in 65 Fällen, begangen im Zeitraum vom 14.03.17 bis zum 06.01.20, vorgeworfen. 

Offensichtlich hat der Kirchenmann seine Stellung ausgenutzt, um sehr viele Leute hinter das Licht zu führen. Allerdings ist er unschuldig, so lange er nicht rechtskräftig verurteilt ist.

Der Anklage liegen folgende Vorwürfe zugrunde:  Im Zeitraum von Januar 2017 bis März 2018 sei der Angeklagte für das Spenden- und Kollektenkonto mehrerer Kirchengemeinden verfügungsberechtigt gewesen. Dieses Konto sei ausschließlich für Kirchenzwecke vorgesehen gewesen. Obwohl der Angeklagte gewusst habe, dass jede Verfügung über das Konto eines Beschlusses des Kirchenvorstands bedurfte, habe er diverse Verfügungen vorgenommen, insbesondere eine Vielzahl von Überweisungen auf ausländische Konten, die in keinem Zusammenhang mit der Kirchentätigkeit gestanden hätten. Insgesamt seien auf diese Weise vom Angeklagten etwas mehr als 100.000,- € von dem Kirchenkonto ins Ausland transferiert worden. Der Angeklagte sei, nachdem die Transaktionen über das Kirchenkonto aufgefallen seien, vom Bistum im März 2018 von seinem Amt entbunden worden. 

Neben dem Kirchenkonto habe der Angeklagte rund 160 – eigene und fremde – Konten genutzt, um als sogenannter Finanzagent Gelder aus Betrugsstraftaten in das Ausland zu transferieren. Die von diesen Aktivitäten Geschädigten seien von unbekannten Hintermännern auf unterschiedliche Weise zu Zahlungen auf diese Konten bewegt worden. Eingehende Gelder seien vom Angeklagte an ebenfalls unbekannte Empfänger weitergeleitet worden. Bei den dahinter stehenden Straftaten handele es sich insbesondere um Vorkassebetrug (Inaussichtstellen der Gewährung eines Kredites für den Fall, dass zuvor Bearbeitungsgebühren gezahlt werden), fingierte Schenkungen, Spenden gegen Zahlung von Gebühren und sogenanntes Romance Scamming.

Dem Angeklagten sei bewusst gewesen, dass die Gelder aus Straftaten stammten. Die Überweisungen, die hier besprochen sind, wiesen insgesamt ein Volumen von etwa 10.000,- €  auf.

Termine für eine Hauptverhandlung hat das Amtsgericht Mönchengladbach noch nicht bestimmt. Wie das Gericht mitteilt, wird der Angeklagte verteidigt von Rechtsanwalt Markus Brüggemann aus Mönchengladbach verteidigt.

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