Auseinandersetzung mit Waffe – aktuell

Der Bismarckplatz war am späten Donnerstagabend, 19. März, Schauplatz von einer Auseinandersetzung unter Männern. Dabei erlitt einer durch eine Schussabgabe Blessuren. Zwei weitere Männer wurden bei einem anschließenden Streit schwer verletzt.

Gegen 22:18 Uhr meldeten mehrere Zeugen Randale. Es seien Schüsse gefallen und eine Person sei verletzt.

Die Polizei entsandte umgehend Streifenteams in den Bereich. Die Einsatzkräfte trafen vor Ort auf mehrere Tatverdächtige. Dabei stellte sich der eingangs geschilderte Sachverhalt heraus und die Besatzung eines Rettungswagens brachte den mit Blessuren in ein Krankenhaus, wo man ihn ambulant behandelte.

Dann ist es wohl zu einer Schlägerei zwischen mehreren Personen gekommen. Zwei daran Beteiligte, die arg verletzt wurden, brachten Rettungskräften ebenfalls in umliegende Krankenhäuser, wo einer von ihnen stationär verblieb. Beide wurden vorläufig festgenommen und die Schusswaffe sichergestellt.

Die weiteren Beteiligten an der Auseinandersetzung sind flüchtig, und es sollen sich um private Streitigkeiten gehandelt haben. Die polizeibekannten Personen sind nicht in die Rocker- und/oder Clankriminalität verwickelt, heißt es im Polizeibericht..

Die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach stuft die Schussabgabe vorläufig als versuchtes Tötungsdelikt ein, die körperliche Auseinandersetzung als gefährliche Körperverletzung und hat eine Mordkommission eingerichtet. Die Ermittlungen zu Hintergrund und Ablauf der Taten dauern an. 

Am 23.03.26 ergänzt die Polizei ihre ursprüngliche Darstellung: Die weiteren Ermittlungen ergaben, dass ein 37jähriger Mann tatverdächtig für die Schussabgabe ist. Er wurde (wie geschildert) von den Einsatzkräften am Freitag vorläufig festgenommen. Ein 17jähriger, der ebenfalls verdächtigt wurde an der Schussabgabe beteiligt gewesen zu sein, ist aus dem Polizeigewahrsam entlassen., weil der Tatverdacht sich hier nicht erhärtete

Der 37jährige wurde am vergangenen Samstag, 21. März, auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach einem Haftrichter vorgeführt. Dieser ordnete Untersuchungshaft für ihn Untersuchungshaft an. Die Staatsanwaltschaft stuft die Schussabgabe inzwischen als gefährliche Körperverletzung ein.

Einer, der der gefährlichen Körperverletzung verdächtig ist,  ist weiterhin flüchtig.