Befreiung aufgehoben

Die Freude war nur kurz, heute Morgen hat das OVG in Münster den Einzelhandel in NRW vom Corona-Auflagen befreit, heute Mittag hat die Landesregierung in Düsseldorf reagiert und die Befreiung kassiert. Sie macht das OVG-gerecht, indem sie die bisher verschonten Branchen – Baumärkte, Buchhandel und Schreibwarenhandel – ins Regime nimmt. Auch dürfen nur aufgesucht werden, wenn sich der Kunde vorher anmeldet (Klick & bay) und wenn jedem Kunden 40qm im Laden zur Verfügung steht, das ist ein Raum von z.B. 10 m x 4 m, so wie es bisher bei Elektromärkten und Modeläden nötig war. Das ganze ist zwar noch nicht offiziell, aber die neue „Coronaschutzverordnung“ ist sicher zeitnah zu erwarten.

Derweil ächzt die Bevölkerung unter den Auflagen. Zu ihrem Sprachrohr hat sich Wolfgang Kubicki, stellvertretender FDP-Bundesvorsitzender, gemacht. Er hat beim Gesundheitsminster angefragt, wann er verlauten ließe, dass eine geimpfte oder von einer Infektion genesene Person nicht mehr ansteckend sei.

Die Antwort des Bundesgesundheitsministeriums an Wolfgang Kubicki: „Eine Festlegung, ob eine Übertragung von SARS-CoV-2 durch geimpfte oder von dem Virus genesene Personen möglich ist, kann erst zum Zeitpunkt der Auswertung von diesbezüglichen aussagekräftigen wissenschaftlichen Studien erfolgen. Bezüglich der Übertragbarkeit von SARS-CoV-2 durch Genesene ist z. B. die Frage einer möglichen Re-Infektion, ggfs. durch neue Virusvarianten, noch unklar.“

Peter König, der für die FDP in Gladbach für den Bundestag kandidiert, zeigt sich enttäuscht. „Ein engagiertes und effektives Krisenmanagement sieht anders aus. Die Antwort des Bundesgesundheitsministeriums lässt die Bevölkerung weiterhin im Unklaren. Wieso werden diese Fragen, die nach einem Jahr Pandemie auf der Prioritätenliste weit oben stehen müssten, nicht schnellstens geklärt?“. 

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