Brandstiftung und die Folgen

Dass der 69jährige Rentner Lothar F. noch am Leben ist, verdankt er einem Zufall. Am Abend des 18.07.19 wäre er normalerweise in seiner Wohnung in Viersen-Süchteln in der Hochstraße verbrannt. Er sitzt damals vor seinem Fernseher und bemerkt ein Feuer im Hause nicht. Ein Feuerwehrmann, Guido N., ist in einer etwa 100 m entfernten Gaststätte und erfährt von dem Brand, kommt durch die geöffnete Wohnungstür herein (die Haustür musste er eintreten).

N. erzählt, F. hätte in dem Moment gewirkt „wie’n bedröppelter Hund“, sei aber seiner Aufforderung zur Flucht gefolgt. Die Situation in der Wohnung sei „kurz vorm Durchzünden“ gewesen. Er habe in etwa einem Meter Entfernung von F. brennende Textilien gesehen. Alleine hätte F. die Flucht aus seiner Wohnung im zweiten Obergeschoß kaum geschafft, denn er ist auf einen Rollator angewiesen und zieht beim Gehen das rechte Bein nach. Der Hausflur ist bereits verraucht. F. und N. kommen nur langsam vorwärts; N. schätzt, dass sie für den Weg bis zur Haustür etwa zwei bis fünf Minuten benötigten. Die Zeit ist jedenfalls knapp für die beiden; kurz nach der Flucht stürzen die hölzernen Zwischendecken in dem Gebäude ein.

Der Brandschaden beträgt etwa 500 000 €. Das Haus, das in Teilen noch aus dem 15. Jahrhundert stammt und in dem sich auch eine Baguetterie und das Atelier eines Goldschmieds befanden, muss bis zum Rohbau zurückgebaut werden. Am Tag nach dem Brand wird der Brandstifter F., Etagennachbar von Sebastian W., aufgespürt und festgenommen. F. sagt über ihn, er habe „mich mit Absicht einäschern“ wollen. Die Frage, warum, kann er allerdings nicht beantworten.

Weitere Menschen befinden sich glücklicherweise während des Brandes nicht im Haus; W. (dem der Feuerwehrmann N. auf dem Weg nach oben im Treppenhaus begegnete) hat das Haus bereits verlassen.

F. hat eine Rauchvergiftung erlitten und muss sechs Tage im Krankenhaus verbringen. Außerdem wird er regelmäßig in Krefeld von einem Traumatologen wegen „Posttraumatischer Belastungsstörung“ behandelt. Manchmal hat er noch das Gefühl, er würde brennen. F. hat ferner durch den Brand seine Möbel verloren; zum Glück hat ihm inzwischen u.a. ein Freund neue Möbel geschenkt (F. war gegen einen solchen Schaden nicht versichert). Die Stadt Viersen hat ihm eine neue Unterkunft in der Weiherstrasse besorgt.

Mit der strafrechtlichen Aufarbeitung des Falles beschäftigte sich die 7. Große Strafkammer des Landgerichts Mönchengladbach. Die entscheidende Frage war dabei: Warum hat W. das Feuer gelegt und damit das Leben von F. gefährdet, nachdem er kurz vorher – zwischen 20 Uhr 30 und 21 Uhr 30 – mit ihm noch eine Flasche Bier getrunken und ihm ein Kabel für sein Handy montiert hat?

Ein wenig Erhellung brachte der Lebenslauf. Der Angeklagte wurde im November 1983 in Viersen geboren. Seine Mutter arbeitete als Personalleiterin bei einem großen Einzelhandelsunternehmen in Viersen, sein Vater als Schweißer. Seit 2011 arbeitete Sebastian W. in einem Unternehmen im Lager. Lange Zeit war der Angeklagte nicht aufgefallen. Im Jahr 2017 allerdings kam es zur Trennung von seiner Lebensgefährtin Denise S., mit der er sieben Jahre lang zusammengewohnt hatte. (Im Mai desselben Jahres wurde er auch wegen Sachbeschädigung zu einer Geldstrafe verurteilt.) Er habe nach der Trennung nur noch geweint, erzählt sein Vater Bernd W. (65), dem die Erschütterung über die Tat seines Sohnes deutlich anzusehen ist. Sebastian verbrachte nach der Trennung einige Tage in der Psychiatrie des LVR in Süchteln; nach diesem Aufenthalt wurde er ruhiger. Im Jahr 2019 wurde er gekündigt, weil das Unternehmen seine Produktion nach China verlagerte. Seine Klage gegen die Entlassung blieb erfolglos. Von Mai bis Juli 2019 bezahlte der Angeklagte keine Miete mehr und bekam deshalb von seinem Vermieter Helmut K. die Kündigung.

Nach dem Verlust seiner Arbeit fing der Angeklagte an, Wahnvorstellungen zu entwickeln. Vorher, so der obenerwähnte F., sei mit ihm „alles paletti“ gewesen. Aber nun fing W. an zu phantasieren, seine Eltern und seine Schwester Jessica seien in Gefahr, vergast zu werden. Er wähnte, dass sich im Keller des Hauses „Viecher“ aufhielten, die es auf ihn abgesehen hätten. Die Frau des Vermieters musste seinetwegen sage und schreibe 37 Mal die Polizei rufen. Wenn dann die Polizei gekommen wäre, sei W. wieder „total der Nette“ gewesen. Sein Vater erzählt, manchmal habe Sebastian W. ganz normal und dann zwei Minuten später wirres Zeug geredet. Die Nachbarin Bettina R. berichtet, er habe sich „von eher harmlos zu merkwürdig“ entwickelt. Der Zeuge Christian K., ein Lkw-Fahrer, sagt aus, W. habe gedroht: „Ich stech’ dich ab.“ Der Grund war: er glaubte, K. hätte ihm seine Sonnenbrille gestohlen. Weil er glaubte, er würde in seiner Wohnung von Kameras beobachtet, zerstörte W. seinen Fernseher. Mit Außenstühlen aus der Baguetterie baute er vor der Kellertreppe eine Barrikade gegen die „Viecher“ auf. In einer Sprachnachricht an seinen Freund Dirk J. soll er angekündigt haben: „Ich werde alle mitnehmen.“ Auch der Zeuge Olaf M., ein Nachbar der Eltern, will eine Morddrohung gegen sich gehört haben.

Am vorletzten Verhandlungstag lässt der Angeklagte erklären, er habe inzwischen erkannt, dass er vieles falsch wahrgenommen habe. Er habe in den letzten drei Monaten vor dem Feuer unter einer „Anflutung von Gedanken“ gestanden. Sein Anwalt erläutert, W. habe willkürliche Zusammenhänge konstruiert. Einmal traf er beispielsweise den erwähnten Olaf M. Dieser, der damals eine Propangasflasche bei sich trug, sagte zu W. einen Satz wie „Deine armen Eltern!“ oder „Schade um deine Eltern!“. Daraus habe W. den Schluss gezogen, dass seine Eltern vergast werden sollten. Geräusche von Nagetieren im Haus habe er den „Viechern“ zugeordnet. Erst ein paar Wochen nach seiner Inhaftierung habe er angefangen, die Wahnhaftigkeit seiner Vorstellungen zu erkennen. Die Kündigung seines Mietverhältnisses sei nicht der Grund für die Brandstiftung gewesen; zum Zeitpunkt der Tat habe er davon noch nichts gewusst. (Davon geht auch der Staatsanwalt in seinem Plädoyer aus, denn W. habe schon vor der Kündigung allen möglichen Leute von seinen Wahnvorstellungen von den „Viechern“ aus dem Keller und der drohenden Vergasung seiner Familie erzählt.)

Am 18. Juli 2019, ungefähr um 21 Uhr 40, zündet W. ein Blatt Papier an und wirft es auf den Teppichboden vor dem offenen Kleiderschrank in seiner Wohnung. Er will mit diesem Feuer die „Viecher“ aus dem Keller daran hindern, über die Regenrinne in seine Wohnung einzudringen. Nach etwa fünf Minuten verläßt er die Wohnung und klopft an die Tür von F. und einer weiteren, damals abwesenden Mitbewohnerin des Hauses, um beide zu warnen. Er vergewissert sich allerdings nicht, ob sie das Klopfen gehört hatten.

Die psychologische Sachverständige Dr. Asiye Temur-Görgülü erklärt die Veränderung im Verhalten des Angeklagten. Dieser konsumierte schon lange Zeit regelmäßig Cannabis, aber nach dem Verlust seines Arbeitsplatzes steigerte sich dieser Konsum. Dadurch sei eine Psychose ausgelöst worden. Sie ist nicht sicher, ob der Angeklagte von Cannabis bereits abhängig ist, doch sei er in „sozialer Funktionsfähigkeit“ anders als früher. Zu einer Psychose wie der von W. gehörten auch optische Halluzinationen. Die Einsichtsfähigkeit des Angeklagten sei weiter vorhanden, aber seine Steuerungsfähigkeit sei aufgehoben gewesen. Eine Psychose wie jene von W. könne auch andauern, wenn die betreffende Person den Cannabiskonsum beendet habe.

Das Gericht spricht den Angeklagten schließlich wegen Unzurechnungsfähigkeit frei (Az 27 Ks 14/19) und verfügt seine Einweisung in eine Entziehungsanstalt gemäß § 64 StGB. Der Vorsitzende Richter Lothar Beckers spricht W. noch persönlich an und rät ihm, den Cannabiskonsum ganz einzustellen. Beim nächsten Delikt müsse er mit einer harten Strafe rechnen.

Die Parteien haben auf Rechtsmittel verzichtet; damit ist das Urteil rechtskräftig. Da für W. bislang (laut Auskunft seines Verteidigers Michael Welters) kein Platz in einer Entziehungsanstalt freigeworden ist, befindet er sich noch in Organisationshaft.

Rhenanus

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