Chancen für den sozialen Wohnungsbau

Das Wohnbauvolumen ist erschreckend schwach, obwohl die  Nachfrage, allein schon wegen der permanenten Zuwanderung, hoch ist. Vielfach werden auch bürokratische Hindernisse als Grund dafür genannt. Das ist allerdings nur einer von vielen.

Nun hat das Land neue Wohnraumförderbestimmungen erlassen und Mönchengladbach auf das Mietniveau M4 hochgestuft. Das korrespondiert mit dem, was zur Zeit inder Stadt passiert. 2023 wurde das – zwischenzeitlich erhöhte – Wohnraum-Förderbudget für die Vitusstadt zu 158 Prozent ausgeschöpft Es ist allerdings auch nicht besonders hoch.

Das ist allerdings kein sozialer Wohnungsbau

NRW hat die sogenannte Gebietskulisse für den Mietwohnungsmarkt in Mönchengladbach von Niveau M3 (überdurchschnittlich) auf M4 (hoch) hochgestuft. Das ermöglicht ermöglicht potentielle Bauherren im öffentlich geförderten Wohnungsbau, höhere Förderdarlehen des Landes in Anspruch  nehmen zu können. Auch die sogenannte Bewilligungsmiete, die in öffentlich geförderten Mietwohnungen verlangt werden darf, steigt leicht an. Insgesamt könnte sich dadurch das Investitionsklima für den öffentlich geförderten Wohnungsbau in Mönchengladbach verbessern. Aber um die Wohnungsnot, vor allem der niedrigen Einkommensschichten zu verbessern, müsste viel mehr getan werden.

„Wir begrüßen, dass das Land die angespannte Situation auf dem Wohnungsmarkt anerkennt. Darin liegt für Mönchengladbach die Chance, die dringend notwendige Trendwende, die letztes Jahr im öffentlich geförderten Wohnungsbau eingeleitet wurde, zu verstetigen“, wird die Technische Beigeordnete Claudia Schwan-Schmitz in einer Mitteilung der Stabsstelle Presse der Stadt zitiert.

Ebenfalls neu hat das Land die Wohnraumförderbestimmungen herausgegeben. Die Änderungen hier sehen unter anderem vor, die bisher Förderrichtlinien für Mietwohnungbau, für Eigentumserwerb und -neubau (WFB), für Modernisierungen (RL Mod) und für den Erwerb oder die Verlängerung von Bindungen (BEB) zu einer gemeinsamen Förderrichtlinie zu verschmelzen. Dabei werden die Voraussetzungen und Modalitäten der Förderung für alle Bereiche weitestgehend vereinheitlicht.

Für die Beratung und Bewilligung der Landesförderung ist in Mönchengladbach das städtische Handlungsfeld Wohnen zuständig. Seine Leiterin, Dr. Alice Herlé, erklärt: „Ein nicht zu unterschätzender Teil der Beratung zielte bisher darauf ab, die unterschiedlichen Richtlinien zu erklären. In der Zusammenlegung sehen wir die Chance, dass die Umsetzung der Richtlinie für uns als Bewilligungsbehörde, aber auch für Antragstellende einfacher, schneller und transparenter möglich ist und somit mehr die Vorhaben als die Bürokratie im Mittelpunkt stehen.“ Die Frau weiß, wovon sie spricht.

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