Corona und die Folgen

Mit dem Corona Virus wird umgegangen, als verursache es Pest und Cholera. Obwohl die Zahl der mit der Lungenkrankheit infizierten Menschen überschaubar ist, im Rhein-Kreis Neuss sind es 44 (Stand 16.03.20), in Mönchengladbach 35 (Stand 14.03.20) sind Einschränkungen für Gesellschaft und Wirtschaft enorm bis strangulierend.

Hier die neusten Verfügungen der Stadt Mönchengladbach: Die Stadt hat heute zur Verhütung und Bekämpfung der Corona SARS-CoV-2 Virusinfektion eine Allgemeinverfügung erlassen, die folgende Punkte regelt (Auszug):

Der Zugang zu Angeboten der nachstehenden Einrichtungen ist beschränkt und nur unter folgenden Auflagen gestattet: Restaurants, Gaststätten, Imbissbetriebe, Cafés, Hotelbetriebe für die Bewirtung von Übernachtungsgästen, Bibliotheken außer Bibliotheken an Hochschulen. Diese dürfen für den Publikumsverkehr nur öffnen, wenn die Sitzplätze für die Gäste so angeordnet werden, dass ein Abstand von mindestens zwei Metern zwischen den Tischen gewährleistet ist. Stehplätze sind ebenfalls so zu gestalten, dass ein Abstand von mindestens zwei Metern zwischen den Tischen eingehalten wird. Die Verantwortlichen der Betriebe müssen dafür sorgen, dass eine schriftliche Besucherregistrierung mit Kontaktdaten (Name, Adresse, Datum, Telefonnummer) erfolgt.

Zu Einrichtungshäusern und Einkaufszentren, „shopping-malls“ oder „factory outlets“ und vergleichbaren Einrichtungen, die mehr als 15 einzelne Geschäftsbetriebe umfassen, ist ab dem 16.03.20 der Zugang zu beschränken und nur unter Auflagen zu erlauben. Der Aufenthalt ist nur zur Deckung des dringenden oder täglichen Bedarfs zu gestatten.

Man wird sehen, was von den Eingriffen weiter bestehen bleibt, wenn die Sache erst einmal ausgestanden ist, was an Freiheit für den Einzelnen und die Wirtschaft zurückgewonnen werden kann. Im Augenblick wird selbst das Spaziergehen im Freien infrage gestellt und stigmatisiert.

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