Corona und kein Ende

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes  Nordrhein-Westfalen hat die Corona-Schutz- und die Test- und  Quarantäneverordnung bis zum 25.08.22 verlängert. Die Stadtverwaltung Viersen nimmt das zum Anlass, wichtige Bestimmungen aufzuführen, denn sie könnten ja in Vergessenheit geraten. Außerdem werden laufend neue Infektionen registriert und das in einem Ausmaß, welche – man möge sich an die Zeit erinnern, als die Pandemie ausgerufen wurde – zu einem Lockdown Anlass geben könnte.

Nach der Corona-Schutzverordnung gilt in Nordrhein-Westfalen:

Die Maskenpflicht im ÖPNV bleibt analog zu den bundesrechtlich geregelten     Maskenpflichten im überregionalen Schienenverkehr erhalten.  Bestehen bleiben außerdem die Maskenpflichten in medizinischen und  pflegerischen Einrichtungen, um ältere und vorerkrankte  Menschen zu schützen.  

Auch in staatlichen Einrichtungen zur gemeinsamen Unterbringung vieler (zum Beispiel Asyl- und Flüchtlingsunterkünfte, Gemeinschaftsunterkünfte für Wohnungslose) bleibt die Maskenpflicht in Innenräumen bestehen.  

Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen dürfen zudem nach wie vor nur mit einem aktuellen negativen Testnachweis  betreten werden. Auch die bisher geltenden Testpflichten für Beschäftigte  sowie bei Neuaufnahmen werden fortgeführt.    

In Asyl- und Flüchtlingsunterkünften kann für vollständig immunisierte  Personen auf einen Test verzichtet werden. Gleiches gilt in Justizvollzugsanstalten, Abschiebungshafteinrichtungen und anderen  Einrichtungen, in denen freiheitsentziehende Unterbringungen erfolgen.

Test- und Quarantäneverordnung: Die Test-und-Quarantäneverordnung wurde ebenfalls verlängert. Auch künftig gilt: Wer positiv getestet ist, muss grundsätzlich zehn Tage in Isolation. Nach fünf Tagen besteht die Möglichkeit der Freitestung.  In Nordrhein-Westfalen ist hierfür weiterhin ein negativer offizieller  Coronaschnelltest oder ein PCR-Test (negativ oder mit einem Ct-Wert > 30)  erforderlich. Ein selbst durchgeführter Test reicht nicht aus. Die Freitestung bleibt nach den bundesrechtlichen Regelungen auch zukünftig kostenfrei.  Die Änderungsverordnung mit den Verlängerungen tritt formal am 28.07.22 in  Kraft, so dass keine Unterbrechung gibt.

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