Corona – Wer hilft im Notfall?

Aktuell sind 1131 Menschen (Vortag: 1180, am 20.12.: 1194) in Mönchengladbach mit dem Coronavirus infiziert. Das Gesundheitsamt der Stadt Mönchengladbach meldet am heutigen Dienstag, 22.12.20, 33 neue positive Nachweise. In diesem Zusammenhang meldet Gesundheitsamt fünf weitere Todesfälle. Drei Patientinnen (Jahrgang 1937, 1941 und 1955) und zwei Patienten (Jahrgang 1935 und 1944), die infiziert  waren, kam im Krankenhaus ums Leben. Alle fünf waren auch sonst krank.

Seit Beginn Anfang März starben 102 Personen an oder mit Covid-19 in Mönchengladbach.

Im Augenblick befinden sich 2028 Menschen in Quarantäne, davon 1958 in häuslicher und 70 im Krankenhaus.

Die Zahl der Neuinfektionen der letzten 7 Tage pro 100.000 Einwohner beläuft sich auf 172,4 auf Basis einer angenommenen Einwohnerzahl  von 261.034. Am 21.12.20 waren es 174,7

Die Stadtverwaltung teilt mit, dass über die Zeit bis zum 31.12.20 das Bürgertelefon geschaltet ist, damit Einwohner sich bei Corona-Problemen Rat holen können, Die Öffnungszeiten:

24. Dezember: 8 bis 12 Uhr

28. Dezember: 8 bis 16 Uhr

29. Dezember: 8 bis 16 Uhr

30. Dezember: 8 bis 16 Uhr

31. Dezember: 8 bis 12 Uhr

Die Mitarbeiter am Bürgertelefon beantworten Fragen rund um das Thema Corona. Es findet keine medizinische Beratung statt. Insbesondere bei Fragen zu einer möglichen Infektion sollte zunächst die Hausärztin oder der Hausarzt kontaktiert, oder der Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung mit Tel-Nr. 116117 angerufen werden.

In der Zeit vom 25. Bis 27.12.20 und am 01.01.21 ist in Gladbach niemand erreichbar.

Wer in dieser Zeit in großer Not ist, kann sich beim Kreisgesundheitsamt des Rhein-Kreises Neuss Rat holen. Dort ist die Hotline auch an den Feiertagen erreichbar. Darauf weist Kreis-Pressesprecher Benjamin Josephs hin. Fragen rund um das Coronavirus können mit Tel. 02181 601-7777 zu diesen Zeiten gestellt werden: 

Heiligabend (24. Dezember) von 8 bis 15 Uhr, 

an den Weihnachtsfeiertagen am 25. und 26. Dezember von 10 bis 17 Uhr 

sowie am Sonntag, 27. Dezember, von 10 bis 18 Uhr 

und am Neujahrstag (1. Januar) von 10 bis 17 Uhr.

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