Corona: Wie Wirtschaft gehen sollte

Aktuell sind 249 Personen in Mönchengladbach als mit Covid-19 infiziert erkannt. Das Gesundheitsamt der Stadt Mönchengladbach meldet am heutigen Mittwoch, 10. März, acht neue positive Nachweise. 202 Menschen sind (140 an Covid-19, 62 mit Covid-19) um Leben gekommen, 27 befinden sich zur Behandlung im Krankenhaus

39,8 Neuinfektionen wurden innerhalb der letzten 7 Tage pro 100.000 Einwohner registriert. Seit dem 7. Februar liegt diese als Inzidenzwert bezeichnete Zahl unter 50. Es wäre also möglich, den Einzelhandel, der nicht zum täglichen Bedarf zählt, zu öffnen.

Diesen Schritt ist die nordrheinwestfälische Großstadt Paderborn inzwischen gegangen. Möglich macht das die seit Dienstag, 9. März, geltende Allgemeinverfügung, in der der Kreis Paderborn die Auflagen des § 11 Absatz 3 Satz 2 der Corona-Schutzverordnung aufgehoben hat.

Demnach dürfen alle Geschäfte, die nicht im § 11 Absatz 1 und 2 aufgeführt sind, auch ohne vorherige Terminabsprache und ohne einfache Rückverfolgbarkeit öffnen. Eine wesentliche Auflage für die Geschäfte bleibt jedoch bestehen: In § 11 Absatz 3 Satz 1 wird aufgeführt, dass „die Anzahl von gleichzeitig anwesenden Kundinnen und Kunden jeweils eine Kundin beziehungsweise einen Kunden pro angefangene vierzig Quadratmeter der Verkaufsfläche im Sinne des Einzelhandelserlasses NRW nicht übersteigen“ darf. 

Hier gilt also – anders als z.B. bei Lebensmittelmärkten – nicht die Zehn-Quadratmeter-Regel. Besonders betroffen davon sind kleine Ladenlokale, die somit nur noch ein bis zwei Kunden hereinlassen dürfen. Dennoch bedeutet die Lockerung durch den Kreis Paderborn eine Verbesserung der Verkaufssituation. Damit sich die Kundschaft unmittelbar vor Betreten des Ladens über die Zutrittsbeschränkungen informieren kann, sollen die betroffenen Geschäfte von außen sichtbare Hinweise anbringen, auf denen die Anzahl der zulässigen Personen deutlich sichtbar ist.

Der 7-Tage-Inzidenz Wert des Kreises Paderborn liegt derzeit bei 37,7 auf 100.000 Einwohner.

Bezüglich der Öffnung der Gastronomie wird frühestens eine Öffnung der Außengastronomie am 22. März erfolgen, sagt Paderborn dem Gladbacher Tageblatt nach Befragen, da die aktuelle Corona-Schutzverordnung des Landes NRW eine Öffnung der Gastronomie bis dahin untersagt. Diese besagt auch, dass die Außengastronomie ab dem 22. März wieder öffnen darf, sollte der Inzidenz Wert unter 50 liegen.

Das Gladbacher Tageblatt hat versucht, Gladbachs OB Felix Heinrichs zu befragen, wie er sich die Entwicklung in Gladbach vorstellt. Die dafür eingeschaltete Pressestelle hat allerdings eine Verbindung bis Redaktionsschluss nicht ermöglicht.

Der Unmut über den Umgang mit Corona nimmt in der Wirtschaft stündlich zu. In Bayern haben sich mittelständische Unternehmen zusammengeschlossen und einen offenen Brief entworfen (pdf), den jeder Unternehmer, der diesen unterstützen will, online unterzeichnen und im Internet als Briefentwurf herunterladen und verschicken kann.

Die Unternehmer äußerten vier Forderungen, die in einer Demokratie selbstverständlich sein sollten und die man normalerweise nicht einfordern müsse.

* Rückgabe der persönlichen und unternehmerischen Freiheit

* Umgehende Wiedereröffnung der Betriebe

* Reduzierung von staatlicher Regulierung und Rückkehr zur freien sozialen Marktwirtschaft

* Eigenverantwortung und Selbstbestimmung im Umgang mit gesundheitlichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Risiken

Die Unternehmer sind sich sicher: Freiheit und Wohlstand stehen auf dem Spiel. Man befinde sich „an einem kritischen Punkt der gesellschaftlichen Entwicklung“. Doch Freiheit und Selbstbestimmung müsse vor Regulierung und Zwang stehen – in Bayern, in Deutschland, in Europa.

Hier geht es zu dem Brief der Unternehmer

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