Das Finale um Primus

Viersen-Dülken. Das Ringen um die Primus-Schule in Viersen-Dülken tritt in die finale Phase. Noch bis zum 15. August  läuft die Frist eines Bürgerbegehrens, das endgültig entscheidet, ob der vor etwa zehn Jahren gestartete Schulversuch fortgeführt wird, zunächst um drei Jahre oder ausläuft. Die Stadtverwaltung ist von der Mehrheit im Rat beauftragt, die Sache nicht fortzuführen. Einen ersten Sieg gegen die Verwaltung  hat die Initiative pro Primus bekanntlich ja schon errungen, als sie ein Bürgerbegehren für die Fortführung erreichte. Zur Vorberichterstattung geht es hier.

Nun sind die Hürden deutlich höher, es müssen sich deutlich mehr Einwohner der Stadt Viersen dafür aussprechen und es muss per Brief abgestimmt werden, der bis am kommenden Dienstag, 16 Uhr bei der Veraltung angegangen sein muss.

Die Primus-Schule Dülken ist eine von fünf in NRW und bietet längeres gemeinsames Lernen von der ersten bis zur zehnten Klasse und die einzige, die nicht fortgeführt werden soll. Das gemeinsame Lernen (etwas was die Gesamtschule bekanntlich zum Leben erweckt hat) muss danach auch noch nicht zu Énde sein. Wer auf der Primus-Schule die Realschulreife erreichte, kann auf kooperierenden Gesamtschulen sein Abitur machen.

Das Gladbacher Tageblatt hat der Stadtverwaltung in Viersen ein paar Fragen übermittelt, die wie folgt beantwortet werden.

Frage: Es wird in den Raum gestellt und das nicht nur von Herrn Winz, sondern auch von Prof. Dr. Idel, dass die Stadt dem Schulversuch nicht nur heute, sondern von Anfang an die notwendige Aufmerksamkeit und Unterstützung verwehrt habe. Ist das richtig?
Antwort: Die Stadt Viersen hat sich für die Teilnahme an dem Schulversuch Primus beworben. Die in der Stellungnahme von Professor Idel, auf die sich auch Herr Winz bezieht, genannten Defizite betreffen vorrangig sogenannte innere Schulangelegenheiten. Die Stadt als Schulträger ist jedoch ausschließlich für äußere Schulangelegenheiten zuständig, also Gebäude, Hausmeister, Sekretariat. Hier hat die Primusschule nicht weniger Aufmerksamkeit und Unterstützung erhalten, als alle anderen Schulen in Trägerschaft der Stadt Viersen.

Frage: Was geschieht am Standort Dülken, wenn der Bürgereintscheid scheitert?
Antwort:  dem Ratsbeschluss, der Gegenstand des Bürgerentscheides ist, läuft die Primusschule wie ursprünglich vorgesehen aus. Letztmalig zum Schuljahr 2023/2024 werden neue Schülerinnen und Schüler aufgenommen. Diese durchlaufen den kompletten Bildungsgang der Primusschule. Ab dem Schuljahr 2024/2025 wird ein zusätzlicher Zweig der Gemeinschaftsgrundschule Dülken (Dammstraße) gebildet, der freiwerdende Räume am heute von der Primusschule genutzten Standort belegt.

Frage: Ist bei der Elternschaft der Kinder und Jugendlichen, welche die Primus als Schulform für ihren Nachwuchs gewählt haben, eruiert worden, ob sie damit einverstanden sind, wie dort Schule betrieben wird?
Antwort: Das ist eine innere Schulangelegenheit.

Frage: Die Verlängerung des Schulversuchs verursacht Kosten, die nicht im Verhältnis zu den Vorteilen stehen, die eine Verlängerung generieren?
Antwort: Die Kostenschätzung der Verwaltung ist Teil der Abstimmungsinformationen,die Sie hier finden.

Frage: Haben Sie grundsätzlich etwas gegen die Art, wie Primus funktioniert?
Antwort: Der Ratsbeschluss befasst sich nicht mit dem Konzept Primus, sondern mit der konkreten Situation der Primusschule Viersen. Diese wird von den Eltern nicht annähernd im erforderlichen Umfang angenommen. Bei gleichbleibendem Elternwahlverhalten würden weiterhin mehr Kinder an den (anderen) Dülkener Grundschulen angemeldet, als dort Plätze vorhanden sind.

Frage: Warum haben Sie für den Bürgerentscheid ein Verfahren gewählt, das nur per Brief gewählt werden darf? Üblicherweise liegen in der Verwaltung Listen aus, in die man sich eintragen kann oder die Form einer Internetabstimmung wäre ja wohl auch eine Vereinfachung gewesen oder nicht?
Antwort: Die Verordnung über die Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden (BürgerentscheidDVO) des Landes NRW regelt das Verfahren bei einem Bürgerentscheid. Die Verwaltung ist an Recht und Gesetz gebunden. Listenauslegungen oder Internetabstimmungen sind darin nicht vorgesehen und wären ein Rechtsverstoß, der die Abstimmung ungültig macht.

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