Wenn es keine Windräder gäbe, gäbe es keine Energiewende. Ob sie allerdings damit erreicht werden kann, ist nicht gewiss, denn dafür bedarf es mindestens zweier weiterer noch in die Kinderschuhen steckenden Technologien, nämlich die der Speicherung des gewonnen Stroms und die eines völlig neuen Stromnetzes. Nichts desto weniger geht man die Sache unbeirrt an, was nur mit hohen Subventionen möglich ist, denn rentabel ist das alles nicht, weshalb Strom für Industrie, Handel und Gewerbe, wie für Endverbraucher auf lange Sicht teuer bleiben. Der grüne Slogan, der Wind schreibt keine Rechnung ist so einer wie der aus den Anfängen der Bewegung: Der Strom kommt aus der Steckdose.
Nun ist in der Stadt ein Disput entbrannt, ob zwei Windradanlagen im Hardter Wald, der zum Naherholungsgebiet Schwalm-Nette gehört, errichtet werden sollen. Dabei handelt es sich um Windmühlen, die höher als 200 m sind mit entsprechend großen Rotorblättern, d.h. die Türme sind weit aus höher als der Wald, der nach gängiger Rechtsprechung dadurch auch nicht in seiner Funktion gestört ist, wenn die Türme erst einmal stehen. Um sie aufzustellen, sind natürlich Eingriffe nötig und es müssen einige Bäume gefällt werden. Daran reibt sich der Naturschutz BUND Mönchengladbach. Der hat im Hardter Wald gemeinsam mit dem Bündnis 90 die Grünen dagegen protestiert, in dem sie einen Gevatter Tod an einen Baum anlehnten und sich werbewirksam damit fotografieren ließen.
Da ist das, was der BUND an Argumenten gegen das Projekt zusammen getragen hat, schon gewichtiger. Es wurde eine 18seitige Präsentation angefertigt, die online gestellt wurde und die alles subsumiert, das gegen das Projekt spricht, z.B. dass eine Fläche von ca. 6,5 ha gerodet werden muss, um vier bis sechs Windräder zu platzieren.

Nun ist der Hardter Wald ca. 450 ha groß. Die Stadt Mönchengladbach bezeichnet ihn als größtes zusammenhängendes Waldgebiet der Stadt. Es gibt hat offenbar nmehrere Eigentümer. Unabhängig davon bewirtschaftet die mags den Wald und hat beispielsweise 2026 auch eine Fläche für eine Aufforstungsmaßnahme vorgesehen. Aus den öffentlich zugänglichen Unterlagen lässt sichnicht ableiten, dass sämtliche Flächen des Waldes der Stadt gehören.
Für die Genehmigung von Windenergieanlagen ist die Untere Immissionsschutzbehörde der Stadt Mönchengladbach, Fachbereich Umwelt – Natur, Klima, Immissionen, zuständig. Windenergieanlagen dieser Größenordnung werden genehmigt, wenn sie dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) entsprechen.
Da es sich um Wald und teilweise um Landschaftsschutzgebiet handelt, kommen forst- und naturschutzrechtliche Prüfungen und gegebenenfalls Befreiungen hinzu. Diese werden in das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren einbezogen.
Und die Genehmigung setzt natürlich das Einverständnis des Eigentümers von Grund und Boden voraus, der natürlich auch ein wirtschaftliches Interesse hat.
Gesichert ist: Für WEA 1 und WEA 2 läuft ein BImSchG-Genehmigungsverfahren auf Grundlage eines Antrags vom 10. April 2026. Beide Anlagen sollen unmittelbar innerhalb des Hardter Waldes errichtet werden, jeweils mit 6,8 MW Leistung und rund 267 m Gesamthöhe. In den Unterlagen wird außerdem ein vorausgegangener Vorbescheid mit dem Aktenzeichen 116-VI.0002/25/MLK-HW-4 genannt.
Das Kürzel „MLK-HW“ passt sehr auffällig zu einem Unternehmen, das am 24. Juni 2026 neu ins Handelsregister eingetragen wurde: MLK Windpark Hardter Wald Nr. 122 GmbH & Co. KG, Sitz Erkelenz, HRA 10310 beim Amtsgericht Mönchengladbach. Unternehmenszweck ist Elektrizitätserzeugung. Die MLK-Gruppe entwickelt und betreibt Windparks und beschreibt selbst, dass sie geeignete Flächen sucht und dabei mit Grundstückseigentümern zusammenarbeitet. Daher ist MLK sehr wahrscheinlich Projektentwickler bzw. Betreiber – daraus folgt gerade nicht, dass MLK Eigentümer des Waldbodens ist. Das und einiges mehr hat Klaus Gritschneder, stv. Kreisvorsitzender der FDP auf Bitten des Gladbacher Tageblatts recherchiert.
Dass der Wald teilweise im Besitz der Familie Monforts von Hobe sein kann, ergibt sich draus, dass die Familie große Teile des früheren Rheindahlener Waldes besaß bevor die Fläche zum späteren JHQ wurde. Eine historische Untersuchung zum Rheindahlener Wald von 2024 befasst sich ebenfalls mit den Besitzverhältnissen und erwähnt Auskünfte von Caspar Monforts von Hobe. Aber, wie gesagt, das Eigentum an Grund und Boden ist für Bau und Betrieb zweitrangig,
Hintergrund der jetzigen Aktivitäten im Windmühlensektor ist, dass die grün-schwarze Landesregierung in Düsseldorf die Ausbau- und Flächenziele für die Windenergie von 2032 auf 2026 vorgezogen hat. Das kommt nicht von ungefähr. 2030 sollen die letzten noch arbeitende Braunkohlekraftwerk im Rheinischen Revier im zu Grevenbroich geörenden Neurath und zu Bergheim gehörenden Niederaußem vom Netz gehen. Das hat sich die RWE aus Brüssel mit € 2,6 Mrd. vergolden lassen, als Gewinnausfall, der aus Nichtnutzung kommender Jahre errechnet wurde. Der Elektrizitätswirtschaft fehlen dann 3000 MW p.a. Um das auszugleichen, müssen noch viele Windräder gebaut werden.