Duplizität von Ereignissen – Haftbefehl

Weil er erst in eine Wohnung eingestiegen war und anschließend auf dem Gelände des Polizeipräsidiums versuchte, eine Handtasche zu rauben, wanderte ein Mann ins Gefängnis. 

Am Montagmorgen (12.07.21), gegen 7 Uhr, suchte ein Mann einen mehr als unvorteilhaften Ort für einen Raub. Er fand ihn: den Parkplatz für Polizeifahrzeuge am Präsidium. Hier versuchte er einer Mitarbeiterin auf dem Weg zur Arbeit ihre Handtasche von der Schulter zu reißen. Als sich die Frau wehrte und um Hilfe rief, flüchtete der Mann. Durch die Schreie wurde eine Polizistin auf das Geschehen aufmerksam. Sie konnte den Verdächtigen stellen und festnehmen. Dagegen wehrte sich der Mann, konnte aber überwältigt werden und kam anschließend in Polizeigewahrsam.  

Hier stellte sich nun heraus, dass der 27jährige versuchte Räuber wenige Stunden zuvor einen Polizeieinsatz ausgelöst hatte. Dieser fand ihn, als er durch ein offenes Fenster in eine fremde Wohnung auf der Krefelder Straße eingestiegen war, was von einem der Bewohner bemerkt und gemeldet wurde. Gegenüber den eintreffenden Polizisten zeigte der Mann psychisch auffälliges Verhalten und gab an, dass er sich aus Angst in der Wohnung versteckt habe. Der Verdächtige wurde daraufhin zur Wache in Neuwerk gebracht. Die anschließende Überprüfung bestätigte den Verdacht eines Einbruchs nicht, weshalb er wenig später entlassen wurde. Von da war es dann  kein weiter Weg bis zum Parkplatz am Präsidium. Der Mann ohne festen Wohnsitz wurde einem Haftrichter vorgeführt. Es erging Haftbefehl wegen des Verdachts des Raubes und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.

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