Fahrverbote stehen für Düsseldorf an

Die Deutsche Umwelthilfe hat (DUH) einen Antrag auf Zwangsvollstreckung gegen das Land Nordrhein-Westfalen gestellt. Ziel ist die Umsetzung des Urteils des Verwaltungsgerichts Düsseldorf im Verfahren um „Saubere Luft“ in Düsseldorf aus dem Jahr 2016 (3 K 7695/16), das durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Februar 2018 (BVerwG 7 C 26.16) rechtskräftig ist. Die DUH hat beim Verwaltungsgericht Düsseldorf die Androhung eines Zwangsgeldes zur Vollstreckung des Urteils beantragt. Die internationale Umweltrechtsorganisation ClientEarth unterstützt Klagen für „Saubere Luft“ der DUH.

Der Antrag der DUH sieht vor, bis zum 30. September 2018 die Fortschreibung des Luftreinhalteplans für die Stadt Düsseldorf unter Beteiligung der Öffentlichkeit einzuleiten. Der Luftreinhalteplan müsse, so die DUH, ab dem 1. Januar 2019 Fahrverbote für alle betroffenen Diesel-Pkw unterhalb der Emissionsklasse Euro 5 enthalten. Ab dem 1. September 2019 soll das Fahrverbot dann auf alle Euro 5-Diesel-Pkw ausgedehnt werden.

Die DUH fordert, anders als in Hamburg durch die dortigen Behörden umgesetzt, die Einbeziehung aller belasteten Straßen. Hierzu hat das Bundesverwaltungsgericht zwei Wege ermöglicht: Die Fahrverbote können für alle belasteten Straßenabschnitte gelten. Sollte dies zu Umfahrungsverkehr führen, der auch auf den Umfahrungsstrecken zu Grenzwertüberschreitungen führt, wären auch diese Straßen einzubeziehen. Der andere Weg ist die Einbeziehung der gesamten bestehenden Umweltzone. Dies ist auch aus Sicht der DUH der beste Weg.

Ebenfalls verfolgt der Antrag der DUH das Ziel, das bis zum Jahresende 2018 verbindlich geregelt ist, welche zeitlichen und sachlichen Ausnahmen für ein Fahrverbot festgelegt werden.

Die Vignette zeigt ein Verbotsschild, wie es in Hamburg üblich ist.

Dieses Vorgehen ist besonders pikant, nachdem sich herausgestellt hat, dass in allen Großstädten am Rhein Fahrverbote zu keiner Änderung der Luftbelastung führt, weil die Belastung nur nebensächlich aus dem Autoverkehr stammt, sondern von der Rheinschiffahrt verursacht wird.

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