Fall Luca wird neu aufgerollt

Der Fall des kleinen Luca aus Viersen, der von seinem Stiefvater zu Tode gebracht wurde, was zu einem von großer Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit begleiteten Prozess vor dem Landgericht Mönchengladbach führte – Einzelheiten hierzu hier –, muss neu aufgerollt werden. Wie erst heute bekannt wurde, hat der Bundesgerichtshof das Urteil im August 2018 verworfen. Er wirft dem Gericht Mängel bei der Sachaufklärung vor. Das Landgericht war zu der Auffassung gelangt, dass der kleine Luca von Martin S. totgeschlagen, nicht ermordet wurde, wobei der Totschlag vier Mordmerkmale aufwies, und hatte auch erklärt, dass es ihm nicht gelungen sei, die Motive des Angeklagten Martin S. zweifelsfrei zu eruieren.

In der Begründung der Aufhebung durch den Bundesgerichtshofs heißt es u.a.: „Entgegen der Annahme des Landgerichts belegen die Urteilsgründe nicht, dass die Umstände, welche die Tat oder den Täter kennzeichnen, eine Nähe zu vier Mordmerkmalen aufweisen.“

Wie das Landgericht Mönchengladbach hierzu mitteilt, hat die nunmehr zuständige 5. große Strafkammer des Landgerichts unter dem Vorsitz des Vorsitzenden Richters am Landgericht, Helmut Hinz, allein über die Höhe der Strafe für den rechtskräftig festgestellten Totschlag neu zu entscheiden und eine neue Gesamtstrafe zu bilden.

Die Hauptverhandlung hierüber beginnt am 13.02.19 um 09.15 Uhr, Saal A 100.

Fortsetzungstermine wurden wie folgt bestimmt:

19.02.19, 09.15 Uhr, Saal A 100

21.02.19, 09.15 Uhr, Saal A 100

26.02.19, 09.15 Uhr, Saal A 100.

Die Tatsache, dass vier neue Verhandlungstermine anberaumt sind weist allerdings darauf hin, dass noch einige zur Erörterung ansteht.

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