Falle Deutschlandticket

Die Schlichtungsstelle Nahverkehr feiert Geburtstag. Sie wurde bekanntlich eingerichtet, um Querelen um das Deutschlandticket aufzulösen, das auch ein Jahr da ist. Nun gibt es aus Anlass des Einjährigen Vorschläge für mehr Nutzerfreundlichkeit.  

„Die neu  gewonnene Freiheit und Einfachheit der ÖPNV-Nutzung begeistert.  Bus- und Bahnfahren ist mit dem neuen Angebot so einfach wie nie und für fast alle, die zuvor ein anderes Abo hatten, seit dem 1. Mai 2023 auch  günstiger“, sagt Melanie Schliebener, Leiterin der Schlichtungsstelle Nahverkehr  bei der Verbraucherzentrale NRW. 748 Fahrgäste aus NRW haben im Jahr 2023 einen Schlichtungsantrag zum  Deutschlandticket bei der Schlichtungsstelle Nahverkehr eingereicht – das waren  28 Prozent aller eingereichten Anträge. Probleme bereiteten die  digitalen Buchungssysteme, es kommt zu Mehrfachbuchungen, Kündigungen wurden nicht immer zeitnah bearbeitet und die Tickets nicht immer bereitgestellt  oder in den Apps auf dem Smartphone angezeigt, was schlimmstenfalls zu einer  Einstufung als Schwarzfahrer und 60,- Strafzahlung nach Kontrolle führen kann, wenn die nicht begreifen will, dass das ein Softwarefehler ist und keine böse Absicht. „Immer noch verzeichnen wir zu diesen Themen viele Anfragen“, so die  Leiterin der Schlichtungsstelle. 

Der digitale Einstieg stellt sich manchmal kompliziert dar. Wenn der Rechner oder das Smartphone „muppsig“ ist,  kann es zu Mehrfachbuchungen kommen. Diese können nicht genutzt werden, weil das Ticket persönlich und nicht übertragbar ist. Die Stornierung der überzähligen Tickets ist dann mit bürokratischen Hindernissen versehen. Es nutzt nichts, einfach die überzähligen Summen zurück zu buchen. Auf Erklärungsversuche wird unwirsch reagiert – so in einem Fall beim Redakteur dieses Beitrags, der von der Verbraucherzentrale NRW stammt. Dann wird mit dem Inkassobüro und Prozess  gedroht (von der DB). Hier sieht die Schlichtungsstelle Nahverkehr Handlungsbedarf: „Eine Dublettenprüfung im Buchungsprozess und eine sofortige  Buchungsbestätigung würden für mehr Klarheit und weniger Ärger sorgen“,  erläutert die Expertin.  Auch bei der Abwicklung der monatsweisen Kündigungen zeigen sich nach wie vor  Probleme, z.B. weil zwar die Kündigung bestätigt wird, jedoch  weiterhin 49,- vom Konto abgebucht werden.

Eine andere Maläse: Mit dem ÖPNV-Zubringer zum Fernzug? Nicht allen, die ein Deutschlandticket nutzen, ist klar, dass sie  sich bei einer Reise mit Nah- und Fernverkehrsanteilen, bei der sie nur den  Fernverkehr buchen, um ihre Fahrgastrechte bringen, meint Melanie  Schliebener. Denn hat z.B der über das Deutschlandticket abgedeckte  Nahverkehrs-Zubringer Verspätung und klappt der Anschluss nicht, verfällt das gekaufte Sparpreisticket im Fernverkehr und es muss eine neue Fahrkarte gekauft werden. Die Schlichtungsstelle schlägt einen Button beim Buchungsprozess vor „Deutschlandticket  berücksichtigen“. Auf der  Fahrkarte wäre dann die gesamte Reisekette abgebildet und könnte für eine  Bewertung in der späteren Bearbeitung einer Beschwerde herangezogen werden, denn das Deutschlandtickt ist kein Selbstläufer. Neben der Verlässlichkeit  öffentlicher Verkehrsmittel und guten Verbindungen ist auch der Preis ein Kriterium beim Erwerb und natürlich digitale Problemlosigkeit.

Das Beitragsfoto stammt vom Stadt-Bus Dormagen. So kann man auch ein Deuschlandticket nutzen.

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