Finder gesucht

Dass Menschen etwas verlieren und Finder es nicht so genau mit der Pflicht nehmen, gefundene Gegenstände abzugeben, kommt vor. Dass man sich als untreuer Finder strafbar machen kann, ist nicht so geläufig. Deshalb der Hinweis: Laut Strafgesetzbuch ist es eine Unterschlagung, die mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft wird, wenn man sich die gefundene Sache zueignet, also wenn man sie nicht abgibt, sondern benutzt, aufbraucht oder anderweitig verwertet. 

Diese Vorrede dient zur Erhellung eines aktuellen Falls. Am Samstagabend (27.06.20) ab 19:00 Uhr war ein 24jähriger Mönchengladbacher mit Eltern und Bruder im Restaurant Oriental Garden auf dem Maysweg in Tönisvorst. Anlass war eine bestandene Ausbildung des jungen Mannes, die von seinen Eltern mit einem großzügigen Geldgeschenk in einem beschrifteten Umschlag und mit einer Uhr während des Aufenthalts gewürdigt wurde. Nach dem Abendessen begab man sich zum Auto auf dem Restaurant-Parkplatz. Dabei legte der junge Mann das Geschenk seiner Eltern auf das Autodach, stieg ein und fuhr los. Obwohl der junge Mann sofort, nachdem er den Verlust bemerkt hatte, zurückfuhr und an Ort und Stelle nachsuchte, blieben die Sachen unauffindbar. 

Die Polizei bittet den Finder, sich bitte mit der Rufnummer 02162/377-0 zu melden. Wer etwas zu dem Vorfall sagen kann, wende sich bitte an das KK Ost mit der Rufnummer 02162/377-0.

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