Der Kommunale Ordnungs- und Servicedienst der Stadtverwaltung Mönchengladbach (KOS) ist für den Straßenkarneval gerüstet. Jugendschutz, insbesondere im Bereich Alkohol-, Tabak- und Drogenkonsum, wird im Vordergrund stehen. Schwerpunkteinsätze gibt es an Altweiber in Giesenkirchen, am Tulpensonntag in Rheindahlen und am Veilchendienstag in der Mönchengladbacher Innenstadt, so das Ordnungsamt.
Im Zentrum von Giesenkirchen gilt beim Altweibertreffen von 11 bis 22 Uhr wieder ein Glasverbot, das konsequent überwacht und durchgesetzt wird. In dieser Zeit sind das Mitführen und die Benutzung von Glasflaschen und Gläsern verboten.
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Von dem Verbot ausgenommen sind Anlieger, die sich auf dem Weg zu ihrer Wohnung oder ihrem Grundstück befinden. Das heißt: Wer zum Beispiel vom Einkauf nach Hause kommt, und Glasflaschen dabeihat, ist nicht vom Verbot betroffen. Auch die konzessionierten Außenflächen der im Verbotsbereich liegenden Gaststätten unterliegen nicht dem Glasverbot. Den Betreibern ist es innerhalb der konzessionierten Flächen auch weiterhin gestattet, Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle in Glasbehältnissen abzugeben.
Wie bereits in vergangenen Jahren erfolgreich erprobt, ist Leuten, die bei den Karnevalsumzügen dabei sind, das Mitführen und die Benutzung von Glasbehältnissen für die Dauer des Umzugs untersagt.
Am 16. Februar (Altweiber) bleibt das Gebäude des Ordnungsamts, Hauptstraße 162, geschlossen, da der Innendienst den Außendienst an diesem Tag verstärkt. Deshalb sind z.B. die untere Fischereibehörde, die untere Jagdbehörde, das Fundbüro und die Gewerbeabteilung nicht erreichbar.