Geflügelpest im Kreis nicht ausgeschlossen

Der Verdacht auf Geflügelpest im Kreis Wesel strahlt auch auf den Kreis Viersen ab. In einem Putenbestand am rechten Niederrhein hat sich der Verdacht auf Geflügelpest  (Influenza Typ H5) manifestiert. Die Laboruntersuchungen im Chemischen- und Veterinäruntersuchungsamt Rhein-Ruhr-Wupper (CVUA-RRW) beschäftigen sich zur Zeit mit der näheren Differenzierung. Als Maßnahme der Tierseuchenbekämpfung wurden alle Tiere des Betriebes  vorsorglich getötet und fachgerecht entsorgt. Im Anschluss werden die Ställe  gereinigt und desinfiziert.  Um den Betrieb herum wird eine zehn Kilometer große Überwachungszone eingerichtet. Teile dieser Überwachungszone reichen auch bis in den Kreis  Viersen hinein.  Die nähere Beschreibung des betroffenen Gebietes kann der von Kreis Viersen erlassenen Allgemeinverfügung hier entnommen  werden. Die Allgemeinverfügung ist seit dem 13.04.22 in Kraft. Sie wird am Donnerstag, 14.04.222, im Amtsblatt veröffentlicht und ist dann auch online einsehbar.  

Glückliche Hühner sind zur Zeit nicht möglich

Für Geflügelhalter innerhalb der Überwachungszone gelten Einschränkungen bei der  Vermarktung von Geflügel und Geflügelprodukten und besondere Vorgaben für die  Absonderung der Tiere gegenüber wildlebenden Vögeln.  Alle Geflügelhalter − auch in Klein- und Hobbyhaltungen − werden dringend zur Einhaltung der gesetzlichen Biosicherheitsmaßnahmen aufgefordert. Dazu  zählen z.B
* Geflügel darf nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert werden.   
* Wildvögel dürfen keinen Zugang zum Wasser der Tränke, zum Futter, zur Einstreu oder zu weiteren Gegenständen, die mit dem Geflügel in Berührung  kommen, haben.   
* Besucherkontakt ist auf ein Minimum reduzieren.   
* Beim Versorgen der Tiere ist Schutzkleidung oder separate Stallkleidung     sowie Schuhüberzieher oder separate Schuhe tragen.   
* Bei unklaren Krankheits- und gehäuften Todesfälle im eigenen Geflügelbestand  ist unverzüglich ein Tierarzt hinzu zu ziehen und das Veterinäramt zu  benachrichtigen.

Verdachtsfälle können per eMail an veterinaeramt@kreis-viersen.de oder telefonisch mit Rufnummer 02162/39-1309 ; -1315; -1312 gemeldet werden.  

Wer seinen Geflügelbestand noch nicht der Tierseuchenkasse gemeldet hat, sollte diesen nun unbedingt dem Kreis Viersen melden. Darüber hinaus sind alle Bestandveränderungen genau zu dokumentieren. 

Die aviäre Influenza ist weltweit bei Wildvögeln verbreitet. Das Virus tritt in zahlreichen und unterschiedlich gefährlichen Subtypen auf. Die aktuellen Subtypen sind nach derzeitigem Kenntnisstand für den  Menschen ungefährlich. Infizierte Vögel scheiden das Virus zumeist mit dem Kot  aus. Übertragen wird die Infektion durch direkten Kontakt der Vögel untereinander sowie durch das Aufnehmen virushaltigen Materials. Zwischen Geflügelbeständen kann das Virus über den Tierhandel sowie bei Hygienedefiziten über Personen verbreitet werden

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