Geflügelpest offiziell bestätigt 

Heute, Freitag, 19. Dezember, hat das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) den Nachweis für hochpathogenes Influenza-A-Virus des Subtyps H5N1 in Proben der am Mittwoch, 10. Dezember, am Schloss Wickrath tot aufgefundenen Wildgans bestätigt. In Mönchengladbach liegt damit ein bestätigter Ausbruch der Geflügelpest bei Wildvögeln vor. Das Chemische- und Veterinäruntersuchungsamt Krefeld hatte zuvor Aviäre Influenza in zwei tot aufgefundenen Kanadagänsen nachgewiesen und damit den Verdacht begründet. Die zweite, am Freitag, 12. Dezember, in Wickrath gefundene Kanadagans wird noch geprüft. Ein weiterer positiver Befund durch das FLI würde an der Bewertung nichts ändern.

Die Kanadagans, wie sie Wikipedia abbildet

Weitere, die Bevölkerung betreffende Maßnahmen ergeben sich aus der Bestätigung nicht. Eine Stallpflicht gilt aktuell nicht. Sie greift erst, wenn ein Ausbruch in einer Geflügelhaltung vorliegt.

Das Infektionsrisiko für weitere Tiere bleibt hoch, wenn Hausgeflügel Kontakt zu Wildvögeln hat. Geflügelhalter sollen deshalb die Biosicherheitsmaßnahmen prüfen und strikt einhalten.

Dazu gehört: Keine Versorgung der Tiere mit Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben. Futter und Einstreu stets wildvogelsicher lagern. Ställe nur mit sauberen Stiefeln oder Überschuhen betreten. Bereiche mit vielen Wildvögeln nach Möglichkeit meiden, um eine Verschleppung zu verhindern.

Tierhalter, bei deren Bestand erhöhte Verluste auftreten oder mit klinischen Anzeichen wie Appetitlosigkeit, Teilnahmslosigkeit, Durchfall, zentralnervösen Störungen oder Atemnot festgestellt werden, sollen die Ursache tierärztlich abklären lassen. Nicht gemeldete Bestände müssen umgehend beim Fachbereich Verbraucherschutz und bei der Tierseuchenkasse NRW angemeldet sein, damit im Seuchenfall eine Entschädigung möglich ist.

Funde von verendeten Wasservögeln, Greifvögeln, Kranichen oder anderem Großgeflügel bitte dem Fachbereich Verbraucherschutz und Tiergesundheit melden: veterinaeramt@moenchengladbach.de, Telefon 02161 25-2831.

Wer sich aktuell informieren möchte, dem sei der Link www.stadt.mg/gefluegelpest empfohlen sowie die Informationen des Landesamtes für Verbraucherschutz und Ernährung NRW.

notabene: Die Geflügelpest ist eine Tierseuche, die bei Haus- und Wildgeflügel schwere Verläufe und massenhaftes Verenden auslösen kann. Hauptüberträger sind Wasservögel, die den Erreger während des Vogelzugs verbreiten. Die Übertragung erfolgt durch direkten Tierkontakt sowie über kontaminierte Gegenstände, Fahrzeuge, Personen, Futter, Wasser, Einstreu und über Sekrete und Ausscheidungen. Ein bestätigter Nachweis im wilden Wassergeflügel hat keine unmittelbaren behördlichen Auswirkungen auf die Haltung von Hausgeflügel, erhöht aber den Handlungsdruck auf wirksame Biosicherheit in allen Beständen. Eine Übertragung auf den Menschen ist bisher auszuschließen.

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