Die in der Regierung in Berlin diskutierte Sozialreform – eine bessere Bezeichnung wäre: Kürzung der Leistungen – birgt erheblichen gesellschaftlichen Zündstoff. Insbesondere die Absicht, Familienangehörige nicht mehr beim Erwerbstätigen mitzuversichern, verringert das Familieneinkommen erheblich. Rund 3,86 Millionen Menschen in NRW waren 2023 als Familienangehörige in der gesetzlichen Krankenversicherung kostenfrei mitversichert. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt auf Basis des Mikrozensus 2023 mitteilt, machten Familienmitversicherte damit rund ein Viertel der insgesamt 15,74 Millionen gesetzlich Krankenversicherten aus. Privat krankenversichert waren gemäß Mikrozensusergebnissen im Jahr 2023 2,0 Millionen Menschen und damit gut jeder Zehnte in NRW.
Der am 29.04.26 vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf eines Gesetzes zur GKV-Beitragssatzstabilisierung sieht vor, dass die Familienmitversicherung nicht mehr für alle kostenfrei sein soll. Folgender Personenkreis soll weiterhin beitragsfrei mitversichert sein: Kinder, Eltern von Kindern unter 7 Jahren, Eltern von Kindern mit Behinderung, die außerstande sind, sich selbst zu unterhalten, pflegende Angehörige, Partner über der Regelaltersgrenze (Rentner) sowie Ehegatten und Lebenspartner mit vorliegender voller Erwerbsminderung.
Als annähernde Größenordnung an die Zahl der künftig beitragspflichtig Familienmitversicherten kann der Mikrozensus wie folgt herangezogen werden: Im Jahr 2023 waren rund 503.000 Personen unter 66 Jahren als Ehe- oder eingetragene Lebenspartner mitversichert, bei denen keine Kinder im Haushalt lebten oder bei denen die im Haushalt lebenden Kinder 7 Jahre alt oder älter waren. Das entspricht 13,0 % der Familienmitversicherten. Im Mikrozensus können allerdings nur die im Haushalt lebenden Kinder ungeachtet der tatsächlichen Familienverhältnisse zu den im Haushalt lebenden Erwachsenen ausgewiesen werden. Außerdem liegen zu den weiteren Kriterien für eine zukünftig beitragsfreie Familienmitversicherung, wie Behinderung des Kindes, Pflege eines Angehörigen oder Erwerbsminderung keine Angaben vor.
PS: Abgesehen von den erheblichen Einbußen, welche zu erwarten sind, wenn so etwas Gesetzeskraft gelangt, darf erlaubt sein, darauf hinzuweisen, dass Beitragszahler auf etwas verzichten sollen, was sie sich durch den Fleiß Ihrer Hände und dem Verstand in ihren Köpfe erarbeitet haben, während es ca. 80 Krankenkassen gibt – sehr ineffizient – und die Pharmaindustrie fette Gewinne macht. Es mag auf den ersten Blick einfacher zu sein, die Versicherten zu schröpfen, auf den zweiten Blick ist es das nicht.