Gladbach bleibt offen – aktualisiert

Obwohl im Stadtgebiet am heutigen 01.04.21 die  7-Tage-Inzidenz über 100 liegt, wird es nach Ostern keinen Lockdown geben. Wenn alles gut geht. Die Stadt nutzt, wie OB Heinrichs ankündigte, eine Testoption und diese per Allgemeinverfügung ab Dienstag, 6. April, für das Stadtgebiet einführen. Vorher sind nach der geltenden Rechtslage keine weiteren Maßnahmen oder Einschränkungen erforderlich.

Das Einvernehmen mit dem Land NRW über diese Regelung hat die Stadt hergestellt. Allerdings ist noch eine formale Hürde zu nehmen: Dass Mönchengladbach zu den Städten zählt, die die Testoption nutzen können, muss vom Land NRW öffentlich bekanntgemacht werden.

Das Land NRW hat gestern (01.04.21) am späten Abend öffentlich bekannt gemacht, dass Mönchengladbach zu den Städten zählt, die die Testoption nutzen können. Nun wird die entsprechende Allgemeinverfügung der Stadt veröffentlicht.

Die Testoption heißt, Zutritt zu Einzelhandelsgeschäften, Dienstleister und Institutionen des öffentlichen Lebens nur noch mit einem Testat, das nicht älter als 24 Stunden ist. Selbsttests werden nicht anerkannt. Die Testpflicht gilt auch für Menschen, die gegen Covid-19 geimpft sind. 

Amateur- und Freizeitsport für Kinder: Das Training von bis zu 20 Kindern (bis maximal 14 Jahre) mit bis zu zwei Aufsichtspersonen bleibt erlaubt. Allerdings gilt auch hier: Am Training teilnehmen dürfen nur Personen, die einen negativen Schnelltest vorlegen können, der nicht älter als 24 Stunden ist.

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