Grundsteuer bleibt unverändert

Die Haus- und Grundstückseigentümer in Mönchengladbach erhalten ab Mittwoch, 08. 01.20, die Grundsteuerbescheide für das Jahr 2020. Die Hebesätze zur Berechnung der Grundsteuer bleiben gegenüber dem Vorjahr unverändert. Seit 2016 beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer A (z. B. Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) 240 vom Hundert des Steuermessbetrages und bei der Grundsteuer B (alle sonstigen Grundstücke) 620 vom Hundert des Steuermessbetrages.

Die Grundsteuer ist grundsätzlich in Teilbeträgen am 15. Februar, 15 Mai, 15. August und15. November zu zahlen. Ausnahme: Eine jährliche Fälligkeit wurde beantragt. Dann ist die Grundsteuer in einem Betrag am 01. Juli fällig.

Sollte der Stadtkasse für den Einzug der Grundsteuer bereits ein gültiges SEPA-Lastschrift-mandat vorliegen, braucht der Steuerpflichtige nichts zu veranlassen. Ansonsten ist die Zahlung zum jeweiligen Fälligkeitstermin unter Angabe des im Grundsteuerbescheid aufgeführten Kassenzeichens zu leisten. Ein Formular für die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats kann im Internet (www.stadtmg.de/sepamandat) heruntergeladen werden. Weitere Zahlungshinweise befinden sich auch auf dem Steuerbescheid.

Zu beachten ist, dass Mitteilungen zu Änderungen zum Grundstückseigentum, die ab Anfang Dezember 2019 der Stadtverwaltung zugegangen sind, nicht mehr im Jahresbescheid 2020 berücksichtigt werden konnten. Die Bearbeitung erfolgt in den nächsten Wochen, so dass bis Ende Januar ein Änderungsbescheid mit den aktuellen Daten folgt.

Im Zusammenhang mit der Grundsteuerfestsetzung für das Jahr 2020 weist die Stadtverwaltung darauf hin, dass das Bundesverfassungsgericht die Vorschriften zur Einheitsbewertung von Grundvermögen in den alten Bundesländern für die Bemessung der Grundsteuer zwar für verfassungswidrig hält. Das Gericht hat in seiner Entscheidung vom 10.04.18 jedoch auch ausgeführt, dass die für verfassungswidrig befundenen gesetzlichen Regelungen über die Einheitsbewertung über den 31.12.19 hinaus weiter angewandt werden dürfen, wenn der Gesetzgeber bis zu diesem Zeitpunkt eine Neuregelung getroffen hat. Dies ist Ende 2019 fristgemäß erfolgt, ist aber noch nicht in Gesetztesform gegossen. Insoweit hätten Einwendungen und Widersprüche gegen die städtischen Grundsteuerbescheide 2020 keine Aussicht auf Erfolg und müssten als unbegründet zurückgewiesen werden.

Alle Fragen zum Grundsteuer-Bescheid beantwortet der Fachbereich Steuern und Grundbesitz-abgaben gerne. Die städtischen Bediensteten sind unter der Telefonnummer 02161 / 25-52299 sowie per eMail steuern@moenchengladbach.de.

Wegen der erwarteten Vielzahl von Anfragen in den ersten Wochen nach Bekanntgabe der Jahresbescheide 2020 kann die telefonische Erreichbarkeit der städtischen Bediensteten einschränkt sein. Auch kann es bei der persönlichen Kontaktaufnahme zu Wartezeiten kommen und sich längere Bearbeitungszeiten ergeben. Daher bittet die Verwaltung schon jetzt um Verständnis.

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