Halsbrecherische Flucht endet glimpflich

Ein Pärchen aus Mönchengladbach, 19 und 20 Jahre alt, lieferte sich mit einem größeren Aufgebot deutscher und niederländischer Polizei eine halsbrecherische Verfolgungsjagd, die glücklicherweise glimpflich endete.

Anwohner des Finkenwegs im Stadtteil Hockstein meldeten der Polizei gestern Abend (09.06.16) gegen 23.30 Uhr einen verdächtigen, mit zwei Personen besetzten Pkw. Da die Anwohner auch das Kennzeichen ablesen konnten, stellte sich nach einer Überprüfung heraus, dass das dies in der Fahndungsdatei als gestohlen einlag. Als der entsandte Streifenwagen sich dem fraglichen Pkw näherte, wurde dieser gestartet und seine Insassen versuchten sich einer polizeilichen Kontrolle durch Flucht zu entziehen. Auf gegebene Anhaltezeichen wurde nicht reagiert. Die Flucht ging mit hoher Geschwindigkeit zunächst in Richtung Innenstadt, wobei der Fahrer sämtliche Verkehrsvorschriften außer Acht ließ. Dann raste das Fahrzeug in Richtung Hardt, wobei innerstädtisch Geschwindigkeiten bis zu 150 km/h erreicht wurden, und von dort aus auf die A 52 in Richtung Roermond.

Die Polizei folgte mit Zivilfahndern und Streifenwagen in gebührendem Abstand, wobei umliegende Behörden informiert wurden und ein Hubschrauber hinzugezogen wurde. Auf der Autobahn, ebenso wie bereits auf der Fahrt durch die Stadt, schaltete der Fahrer immer wieder seine Beleuchtung aus, auch bei einer Geschwindigkeit von mehr als 200 km/h. Bei Erreichen der Grenze banden sich niederländische Streifenwagen in die Verfolgung ein, die zunächst über Autobahnen und Landstraßen führte, bis der Fluchtwagen wegen eines Defekts liegen blieb und seine Insassen von den Niederländern zunächst in Gewahrsam genommen werden konnten.

Beide Personen sind polizeilich bekannt. Dem 20jährigen Fahrer wurde wegen des Verdachts auf Betäubungsmittelkonsum eine Blutprobe entnommen, der Pkw sichergestellt.

Grund für die halsbrecherische Flucht war neben dem Umstand, dass ein gestohlenes Kennzeichen angebracht war, mit dem wahrscheinlich Tankbetrügereien begangen wurden, lediglich die Tatsache, dass der Fahrer keinen Führerschein besitzt. Gegen ihn wurde wegen des Vorfalls, bei dem es glücklicherweise zu keiner konkreten Fremdgefahrdung oder gar Schädigung kam, ein umfangreiches Ermittlungsverfahren eingeleitet.

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