Hin zur Normalität

Am morgigen Freitag (28.05.21) tritt landesweit eine neue Coronaschutzverordnung in Kraft, die weitere Normalisierungen für Städte vorsieht, deren Wocheninzidenz wie in Mönchengladbach stabil zwischen 50 und 100 liegt. 

Hier die wichtigsten Änderungen: 

Kontaktbeschränkungen. Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung erlaubt für Angehörige aus zwei Haushalten. Sind alle zusammenkommenden Personen nach den dafür geltenden Vorschriften als vollständig geimpft oder genesen anzusehen, so besteht für diese Zusammenkunft keine Begrenzung der Personenzahl oder Haushalte.

Handel. Alle Geschäfte des Einzelhandels konnten bereits seit einer Woche wieder öffnen. Nun fällt auch der geforderte notwendige Negativtest weg, auch brauchen keine Impfpässe oder Genesene-Aisweise vorgelegt werden. Für Geschäfte, die nicht zur Grundversorgung gehören, gilt eine Kundenbegrenzung auf eine Person pro 20 qm Verkaufsfläche.

Kultur. Kulturelle Außenveranstaltungen sind mit bis zu 500 Personen mit festem Sitzplan, Sitzordnung im Schachbrettmuster und Negativtest möglich. Theater, Konzertsäle und Kinos dürfen bis zu einer Kapazität von 250 Personen wieder bei festem Sitzplan, Sitzordnung im Schachbrettmuster und Negativtest öffnen. 

Möglichkeiten für die Gastronomie und weitere Lebensbereiche können sich nach der neuen Coronaschutzverordnung ergeben, wenn die Wocheninzidenz stabil unter 50 oder 35 sinkt. 

Eine Übersicht zu diesem Stufenmodell findet sich auf der Webseite des Landesgesundheitsministers. Sie ist hier aufrufbar. 

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