Hohe Haftstrafen wegen Kindesmissbrauch



„Problematisch ist einfach, dass diese Täter nicht aus den Randbereichen der Gesellschaft kommen. Es sind Leute aus dem ganz normalen Leben, und das ist erschütternd“, sagte Harry Völker, der im Kindesmissbrauchsprozesses vor dem Landgericht Mönchengladbach gegen zwei Männer aus Viersen und Krefeld als Anwalt eines Nebenklägers auftrat, so von RTL West berichtet. Dabei ging es um Päderastie. Wenn so was vorkam; ist jahrzehntelang, wenn nicht schon immer, weggesehen worden. Von Päderasten redet auch heute noch keiner, sondern von Pädophilen. Dabei bedeutet „Pädophilie“ soviel wie Sympathie oder Freundschaft zu Kindern. Das sollte ja wohl nicht zu verwechseln sein.

Die zuvor laxe Strafverfolgung zeigt die Problematik. Bis vor kurzem war eine Fassung des § 176 StGB in Kraft, der bei „minder schweren Fällen“ von Kindesmissbrauch eine Geldstrafe möglich machte. Nun ist die Exekutive wach geworden und hat drakonische Strafen ins Gesetzbuch geschrieben, aber Prävention findet immer noch nicht statt. Päderasten werden nicht geboren, sie werden gemacht.

Der unter dem Stichwort „Bergisch Gladbach“ bekannt gewordene Kindesmissbrauchskomplex (hier sind etwa 200 Übeltäter identifiziert, einige bestraft) ist in Mönchengladbach angekommen. Seit April 2020 ließ die erste große Jugendkammer des Landgerichts Mönchengladbach (in ihrer Eigenschaft als Jugendschutzkammer, die für derartige Delikte zuständig ist) in diesem Zusammenhang das öffentliche Hauptverfahren gegen zwei Angeklagte zu. Dabei handelt es sich um Marc T. (geb. Februar 1981) aus Krefeld und Georg W. (geb. September 1980) aus Viersen. Sie wurden durch Ermittler im genannten Komplex in Chatgruppen identifiziert. Insgesamt 79 Fälle des Missbrauchs von Kindern und Schutzbefohlenen werden ihnen vorgeworfen (auf diese Zahl kamen die Ermittler anhand der Einlassungen, insbesondere der umfangreichen teilgeständigen Einlassung des Angeklagten T. bereits im Ermittlungsverfahren, der Aussagen der geschädigten Kinder und aus der Auswertung von Bild- und Videomaterial und Chatverläufen) sowie Besitz und Verbreitung kinderpornographischer Medien. Die Anklageschrift war 170 Seiten lang.

Marc T. hat sich nach Auffassung des Gerichts an seiner Tochter (geb. Januar 2009) seit 2016 vergangen, wenn sie ihn besuchte (von ihrer Mutter hatte der Mann sich getrennt). Georg W. soll ähnliches seiner Nichte (geb. Juli 2008) angetan haben, auch in Gegenwart von deren Bruder (geb. Mai 2011). Auch der Bruder des Angeklagten aus Krefeld hat diesem seine Tochter immer wieder anvertraut, obwohl er wusste, dass T. ein unordentlicher Mensch war.

Anfang 2017 lernen sich die beiden Angeklagten über ein Pädokriminellenforum im „Darknet“ kennen. (Die Betreiber solcher illegalen Foren sind schwer zu ermitteln, weil die Server dieser Internetauftritte durch mehrere vorgeschaltete Proxyserver fast perfekt getarnt sind und infolgedessen bis zu ihrer Identifizierung oft viele Jahre vergehen.)

Die beiden Männer treffen sich zu gemeinsamem Missbrauch der Kinder in Aachen, Krefeld und Viersen, fertigen von ihren Verbrechen insgesamt etwa 4 000 Bilder und 300 Videos an; diese werden unter den Angeklagten und auch mit anderen Männern (z. B. in Chats) ausgetauscht. Der Krefelder Angeklagte legt das Material ganz offen in seiner Datenstruktur ab und benennt die Ordner durchnummeriert nach den Opfern. Ferner werden rund 2 000 Chatnachrichten von Juni 2018 bis Oktober 2019 zwischen dem Angeklagten aus Viersen und einer anderen Person namens „Marek K.“, die noch nicht gefunden werden konnte, ausgetauscht. Nach Aussage der Tochter des Krefelders wurde die Nichte des Vierseners von ihrem Onkel geschlagen, wenn sie sich wehrte. Manchmal werden Strafarbeiten verhängt ˗ wie Spülen oder Aufräumen von Schränken. Durch Geld- und Sachgeschenke werden die Kinder gefügig gemacht.

Der regelmäßige Kindesmissbrauch blieb anderen Menschen nicht vollständig verborgen wie z. B. einer Nachbarin und deren Kollegin, die in dem Prozess aussagen. Die Kollegin erzählt, sie habe einmal in der Wohnung neben der von Georg W. übernachtet und dabei eines der Mädchen rufen gehört: „Nein, ich will das nicht.“ Die Nachbarin hört das Mädchen immer wieder weinen. Georg W. antwortet auf Fragen der Nachbarin mit Ausflüchten, etwa dass der Neffe seine (fast drei Jahre ältere) Schwester immer wieder schlagen würde oder dass die Nichte an einer Magen-Darm-Erkrankung leide. Die Ex-Frau von Marc T. wendet sich an das Jugendamt, aber das stellt bei dem Kind eine „Bindungsstörung“ fest. Die Tochter des Krefelders wurde nach der Verhaftung ihres Vaters (und des Vierseners) im Herbst 2019 drei Monate lang in einem Kinderheim untergebracht.

Ein psychiatrischer Sachverständiger attestiert beiden Angeklagten eine pädosexuelle Neigung. Der Krefelder habe sich von ihm befragen lassen, der Viersener dagegen nicht. Bei letzterem sieht er eine (durch die Chatverläufe belegte) Wahrnehmungsverzerrung. Er habe seine Nichte als Liebespartnerin gesehen, mit der er „Sexualität auf Augenhöhe“ praktiziere. (Bei einem Verhör sagte Georg W. auch: „Ich habe nie etwas getan, was sie nicht gewollt hat.“) In Wirklichkeit habe er sich nur an seinen eigenen Trieben orientiert, so das Gericht. Diesem Angeklagten bescheinigt der Gutachter auch „manipulative Fähigkeiten“ und sieht bei ihm eine gewisse Rückfallgefahr. Im Übrigen kann der Gutachter bei beiden Tätern keine Einschränkung der Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit feststellen. Sie sind folglich für ihre Taten voll verantwortlich.

Die missbrauchten Kinder, die sich beide immer noch in psychologischer Behandlung befinden, müssen selber nicht aussagen; das Gericht erklärt, sie sollten nicht zum zweiten Mal zu Opfern werden. Auch auf das Abspielen von Videos oder Zeigen von Fotos hat das Gericht verzichtet. Dergleichen wäre auch (dank der Geständnisse des Krefelders) überflüssig. Dieser hat im Wesentlichen sämtliche Fälle des Missbrauchs zugegeben (er bestreitet allerdings, das Mädchen unter Druck gesetzt zu haben), der Viersener nur teilweise, andere leugnet er ab, zu anderen macht er keine Aussagen.

Das Gericht verurteilt Georg W. zu vierzehneinhalb Jahren Gefängnis und Marc T. zu dreizehneinhalb Jahren (Az 32 KLs 6/20). Die hohen Strafen begründet das Gericht mit verschiedenen erschwerenden Umständen wie der Vielzahl der Taten und dem langen Zeitraum, in welchem sie begangen wurden. Bei Georg W. hat das Gericht noch (durch einen Versuch, sich bei seiner Schwester zu entschuldigen) geringfügige Ansätze von Reue festgestellt. Marc T. dürfte sein etwas niedrigeres Strafmaß seinen umfassenden Geständnissen zu verdanken haben. In seiner Vorbemerkung zur Urteilsbegründung sagt der Vorsitzende Richter Lothar Beckers: „Dieses Verfahren aus dem Bergisch-Gladbach-Komplex hatte einen Umfang, wie wir es in dieser Form noch nicht gehabt haben.“

Der Verteidiger von Georg W. hat zunächst Revision eingelegt, diese aber zurückgezogen. Damit ist das Urteil rechtskräftig.

Rhenanus

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