Amazon Prime in die Knie gezwungen

Seit dem 15.09.22 zahlen Amazon Prime-Kunden bis zu 30 Prozent mehr für ihre Mitgliedschaft. Dem hat die Verbraucherzentrale einen Riegel vorgeschoben, der wackelt zwar noch ein wenig, aber erst einmal sitzt er.

Fotos: VZ NRW

Das Landgericht Düsseldorf folgt der Auffassung der Verbraucherzentrale NRW und beurteilt die zugrunde liegende Preisanpassungsklausel als unzulässig.  Wenn das Urteil rechtskräftig wird, plant die Verbraucherzentrale NRW eine Sammelklage, um zu viel gezahlte   Beträge der Kundschaft von Amazon zurückzufordern. Eine  Ankündigung des Internet-Giganten Amazon, er werde die  Prime-Mitgliedschaft ordentlich erhöhen, nahmen Millionen von Kunden zähneknirschend zur Kenntis. Amazon begründete die Notwendigkeit mit „generellen und  wesentlichen Kostenänderungen aufgrund von Inflation“. Der Preis für das  Abonnement der Prime-Mitgliedschaft wurde bei  monatlicher Zahlung auf € 8,99  statt € 7,99 angehoben. Bei  der jährlichen Mitgliedschaft werden € 89,90 statt zuvor € 69,- fällig. Bei  monatlicher Zahlung entspricht dies einer Erhöhung um 12,5 Prozent. Wer das Abo  jährlich zahlt, muss sogar 30,3 Prozent draufzahlen.  

Wolfgang Schuldzinski

„Das Landgericht Düsseldorf teilt unsere Auffassung und hat die  Preisanpassungsklausel für unwirksam erklärt“, wird Wolfgang Schuldzinski,  Vorstand der Verbraucherzentrale NRW, in einer Mitteilung zitiert. „Damit ist die Preiserhöhung ohne  ausdrückliche Zustimmung unzulässig.“ Dieses Urteil ist noch  nicht rechtskräftig. Amazon kann hiergegen in Berufung gehen, aber die Erfolgsaussichten dafür sind schwach, denn die Rechtslage ist eindeutig. Das sagt nicht die Verbraucherzentralse, sondern die Reaktion des Gladbacher Tageblatts. 

Für Amazon  geht es aufgrund der hohen Anzahl an Prime-Verträgen um Erstattungen  im  dreistelligen Millionenbereich. Wer sich zur gegeben Zeit der Klage anschließt, erhält sein Geld im Falle des Erfolgs  vor Gericht automatisch zurück.

Auf der Webseite  <https://www.sammelklagen.de/verfahren/amazon-prime> der Verbraucherzentrale NRW  kann man sich bereits jetzt für einen Newsletter anmelden, über den u.a.  informiert wird, wenn das Klageregister eröffnet ist und Anmeldungen möglich sind.  

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