Seit dem 15.09.22 zahlen Amazon Prime-Kunden bis zu 30 Prozent mehr für ihre Mitgliedschaft. Dem hat die Verbraucherzentrale einen Riegel vorgeschoben, der wackelt zwar noch ein wenig, aber erst einmal sitzt er.

Das Landgericht Düsseldorf folgt der Auffassung der Verbraucherzentrale NRW und beurteilt die zugrunde liegende Preisanpassungsklausel als unzulässig. Wenn das Urteil rechtskräftig wird, plant die Verbraucherzentrale NRW eine Sammelklage, um zu viel gezahlte Beträge der Kundschaft von Amazon zurückzufordern. Eine Ankündigung des Internet-Giganten Amazon, er werde die Prime-Mitgliedschaft ordentlich erhöhen, nahmen Millionen von Kunden zähneknirschend zur Kenntis. Amazon begründete die Notwendigkeit mit „generellen und wesentlichen Kostenänderungen aufgrund von Inflation“. Der Preis für das Abonnement der Prime-Mitgliedschaft wurde bei monatlicher Zahlung auf € 8,99 statt € 7,99 angehoben. Bei der jährlichen Mitgliedschaft werden € 89,90 statt zuvor € 69,- fällig. Bei monatlicher Zahlung entspricht dies einer Erhöhung um 12,5 Prozent. Wer das Abo jährlich zahlt, muss sogar 30,3 Prozent draufzahlen.

„Das Landgericht Düsseldorf teilt unsere Auffassung und hat die Preisanpassungsklausel für unwirksam erklärt“, wird Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW, in einer Mitteilung zitiert. „Damit ist die Preiserhöhung ohne ausdrückliche Zustimmung unzulässig.“ Dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Amazon kann hiergegen in Berufung gehen, aber die Erfolgsaussichten dafür sind schwach, denn die Rechtslage ist eindeutig. Das sagt nicht die Verbraucherzentralse, sondern die Reaktion des Gladbacher Tageblatts.
Für Amazon geht es aufgrund der hohen Anzahl an Prime-Verträgen um Erstattungen im dreistelligen Millionenbereich. Wer sich zur gegeben Zeit der Klage anschließt, erhält sein Geld im Falle des Erfolgs vor Gericht automatisch zurück.
Auf der Webseite <https://www.sammelklagen.de/verfahren/amazon-prime> der Verbraucherzentrale NRW kann man sich bereits jetzt für einen Newsletter anmelden, über den u.a. informiert wird, wenn das Klageregister eröffnet ist und Anmeldungen möglich sind.