Die Wohnungswirtschaft steht unter Druck, das zeigt sich in der Statistik, welche IT NRW für den Sektor vorlegt, der sich mit den erteilten Baugenehmigungen In den ersten neun Monaten des Jahres 2023 beschäftigt. Hier wurden von den nordrhein-westfälischen Bauämter Genehmigungen für lediglich 32 648 Wohnungen erteilt. Das waren 29,4 Prozent weniger als in der Zeit von Januar bis September 2022 (damals: 46 212 Wohnungen). Weniger Erlaubnissen wurden in den ersten drei Quartale in NRW zuletzt im Jahr 2012 erteilt (damals: 28 221). 26 653 der von Januar bis September 2023 genehmigten Wohnungen (−32,0 Prozent) sollen in neuen Wohngebäuden und 5 527 (−9,6 Prozent) durch Baumaßnahmen an bestehenden Wohn- und Nichtwohngebäuden (z. B. Ausbau von Dachgeschossen) entstehen. In neuen Nichtwohngebäuden (gemischt genutzte Gebäude, die überwiegend nicht Wohnzwecken dienen) sind weitere 468 Wohnungen geplant (Vorjahreszeitraum 2022: 888).
Die im Vergleich zum Vorjahr niedrigere Zahl der Baugenehmigungen für Wohnungen ist vor allem auf den Rückgang bei den neu zu errichtenden Mehrfamilienhäusern (Wohngebäude mit drei und mehr Wohnungen) zurückzuführen: Mit 18 742 war die Zahl der genehmigten Wohnungen hier um 8 037 bzw. 30,0 Prozent niedriger als von Januar bis September 2022.
Auch die Zahl der Genehmigungen für Wohngebäude mit einer oder zwei Wohnungen hat sich verringert. Bei Einfamilienhäusern sank die Zahl der genehmigten Wohnungen um 3 466 Wohnungen bzw. 40 Prozent auf 5 200 Wohnungen. Bei Zweifamilienhäusern verringerte sich die Zahl der genehmigten Wohnungen um 1 638 bzw. 51,4 Prozent auf 1 550. Die Zahl der genehmigten Wohnungen in Wohnheimen erhöhte sich dagegen um 587 auf 1 161 Wohnungen.
Weniger Baugenehmigungen heißt eben auch weniger bauen. Das könnte auch erst der Anfang vom Rückschritt sein, denn der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland spricht von einer großen Verunsicherung bei den Mitgliedsbetrieben, weil viele Zusagen der Regierung wegen der haushaltsrechtlichen Probleme auf der Kippe stehen. Der Verband dringt darauf, z.B. die Finanzierung der Förderung des Heizungstausches und anderen Effizienzmaßnahmen jetzt schnell seriös sicher zustellen. „Politische Willensbekundungen sind nicht geeignet, die derzeit große Verunsicherung bei den privaten Eigentümern abzubauen. Wir brauchen Fakten: Das Geld muss im kommenden Jahr zur Verfügung stehen“, betont Verbandspräsident Kai Warnecke heute in Berlin.
Er erinnerte daran, dass Haus & Grund Deutschland in dem novellierten Gebäudeenergiegesetz nur einen tragfähigen Kompromiss sehen konnte, weil es politisch eng mit entsprechenden Fördermitteln verknüpft wurde. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klima- und Transformationsfonds stellt diese Förderung in Höhe von 19 Milliarden Euro in 2024 allerdings infrage. „Die Ampel-Koalition muss entweder das politische Versprechen einhalten und die Anforderungen des Heizungsgesetzes durch eine Förderung im vollen Umfang untersetzen oder alternativ das Heizungsgesetz aussetzen, bis eine tragfähige Finanzierungslösung gefunden ist“, unterstrich Warnecke.
Wie notwendig das ist, unterstreicht einen Blick auf die KfW. Die hat Förderungen zunächst auf Eis gelegt. Es können „keine Anträge mehr gestellt sowie alle vorliegenden Anträge nicht mehr zugesagt werden“, heißt es auf der Webseite. Grund dafür ist der gesperrte Bundeshaushalt. Bereits zugesagte Förderungen sind allerdings nicht betroffen.
Auch nicht betroffen sind die Programme zur Förderung zum Kauf oder Bau von Wohneigentum in 2023. „Die Neubauförderung in diesem Jahr ist gesichert, dort stehen gegenwärtig bis Jahresende noch mehr als € 300 Millionen bereit, die abrufbar bleiben“, wird Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) zitiert. Konkret handelt es sich um die Programme „Klimafreundlicher Neubau“ und „Wohneigentum für Familien“.
Welche Mittel 2024 in diesem Bereich zur Verfügung stehen ist allerdings ungewiss.