Die Hohenzollernstraße wird m Abschnitt zwischen Neuhofstraße und Künkelstraße in beiden Richtungen gesperrt. Die Sperrung dauert von Montag, 14. April, bis Samstag, 26. April. In der Zeit erneuert die Tochter der Stadtverwaltung mags den Deckenüberzug der Straße und entfernt dabei zeitgleich die „Protected Bike Lane“ (PBL), wie bekanntlich vom Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf in einem Beschluss angeordnet. Voraussichtlich ab Montag, 28. April, kann die hier frisch sanierte Hohenzollernstraße dann wieder befahren werden.
Möglicherweise wird die Straße bis dahin – außer in den Kreuzungsbereichen – noch keine Fahrbahnmarkierung erhalten. Denn derzeit ist noch unklar, ob die Stadt Mönchengladbach wie angestrebt zumindest einen Radfahrstreifen auf der Hohenzollernstraße markieren kann, der – anders als die PBL – ohne Klebebordsteine oder sonstige bauliche Trennelemente auskommt. Dass ein sicheres Radfahrangebot aus ihrer Sicht zwingend erforderlich ist, hat die Stadt Mönchengladbach in einer Beschwerde, die später begründet wurde beim Oberverwaltungsgericht deutlich gemacht. Wie erinnerlich, hatte das Verwaltungsgericht In der Begründung seiner Anordnung argumentiert, dass auf der ehemals vierspurigen Straße abgetrennte Radwege existieren und die Voraussetzungen für die Umwidmung einer Fahrspur nicht gegeben seien. Zudem wurden Bedenken hinsichtlich der straßenverkehrsrechtlichen Zulässigkeit der verwendeten Klebebordsteine geäußert. So wurde die Hohenzollerntraße zum Brennpunkt.
Insofern muss eine Äußerung des Gerichts abgeartet werden.
Während der Bauphase gibt es verschiedene Umleitungsstrecken. Eine großräumige Umleitung für den Pkw-Verkehr ist über die Kaldenkirchener Straße, Bismarckstraße, Steinmetzstraße, Hindenburgstraße, Krefelder Straße und den Nordring ausgeschildert. Eine weitere ist über die Bozener sowie die Eickener Straße eingerichtet. Der Radverkehr wird über die Neuhofstraße und die Eickener Straße umgeleitet. Die Querung der Bergstraße an der Hohenzollernstraße muss wegen der Deckensanierung am Dienstag, 22. April, sowie Mittwoch, 23. April, gesperrt werden. An den anderen Tagen ist der Kreuzungsbereich befahrbar. In Straßenabschnitten, in denen nicht gearbeitet wird, sowie außerhalb der Arbeitszeiten sollen die Durchfahrten für Anlieger zu ihren Grundstücken ermöglicht werden.
Um keine Überschneidungen mit den Arbeitszeiten der Baustelle zu haben, werden auch Mülltonnen im Bauabschnitt während der Osterferien bereits vor 7.30 Uhr geleert. Anlieger werden deshalb gebeten, die Tonnen am Vorabend rauszustellen.