Bei einer Klassenfahrt nach London im Jahr 2019 stirbt ein 13jähriges Mädchen, Emily, obwohl spät, möglicherweise zu spät ärztliche Hilfe eingeschaltet wurde, die nicht erkannte, dass die Patientin Diabetes hatte und eine akute Überzuckerung lebensgefährlich war.
Die beiden Lehrerinnen hatten sich vorab nicht über Vorerkrankungen der ihnen anvertrauten Kinder informiert. Die Staatsanwaltschaft in Mönchengladbach und Nebenkläger sahen schuldhaftes Verhalten und wollten einen Prozess. dem schloss sich das Gericht nicht an und wurde von Düsseldorf korrigiert. In dem dann vor dem Landgericht Mönchengladbach geführten Prozess wurden die beiden Pädagoginnen wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassung zu Geldstrafen verurteilt – in Höhe von € 23.400 und € 7.200. Das waren jeweils 180 Tagessätze.
Die Unterschiede in der Summe ergeben sich aus den unterschiedlichen Einkommenssituationen. Beide Angeklagten gingen vor den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe um doch noch freigesprochen zu werden. Der hat die Mönchengladbacher Entscheidung bestätigt, das Urteil ist rechtskräftig.
Zur Vorberichterstattung geht es hier