Vorschriften zu energetischen Sanierungen sind in das Heizgesetz eingegangen und der daraus resultierenden Wärmeplanung der Städte und Gemeinden. Da geht es bekanntlich u.a. darum, dass Wohn- und Gewerbeimmobilien so verändert werden, dass sie weniger Energie brauchen, um Einwohnende und Gewerbetreibende ein angenehmes Leben zu ermöglich. Es gibt allerdings auch Gebäude, in der Regel historische, die nicht gedämmt werden.
Das Bundesfinanzministerium hat aktualisierte Muster für die von Fachunternehmen und Personen mit Ausstellungsberechtigung nach § 88 GEG auszustellenden Bescheinigungen veröffentlicht. Eine Steuerermäßigung nach § 35c EStG für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden, was zugleich ein Fördermittel ist, kommt nur infrage, wenn der Steuerpflichtige eine Bescheinigung vorlegen kann, die vom ausführenden Fachunternehmen ausgestellt wurde und bestätigt, dass die Voraussetzungen nach § 35c EStG erfüllt sind.
Das umfangreiche Schreiben ist als pdf hier abrufbar
Quelle: Haufe Online Reaktion, foto WFMG