Viersen. Die Landesregierung in Düsseldorf stellt den Kommunen in Nordrhein-Westfalen € 150 Mio. zur Verfügung und nennt das „Stärkungspakt NRW – gemeinsam gegen Armut“ Die Stadt Viersen bekommt davon € 490.000 und verteilt das an Organisationen, Vereine oder Verbände, die sich zur Armutsbekämpfung verpflichtet haben, z.B. die AWO. Die können nun vorstellig werden, um die Leute, die sie betreuen, aus einer Notlage befreien.
Die Mittel, die bewilligt werden, sind für einen krisenbedingten Finanzierungsbedarfe bestimmt. Sie müssen für Ausgaben im Haushaltsjahr 2023 verwendet, können aber auch rückwirkend für den gesamten Bewilligungszeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 geltend gemacht werden.
Eine Antrag zur Hilfe ist möglich per eMail an: fb40i@viersen.de zu richten. Bei dem Antrag sollen Angaben gemacht werden, wofür die Mittel gebraucht werden. Außerdem sollten Information dabei sein, ob es schon Fördermittel oder Zuschüsse von Dritten gibt, die aber nicht auskömmlich sind.
Diese hier veröffentlichte Mitteilung der Stadtverwaltung ist ergänzend. Diese hatte bereits Ende März die Beratungs- und Unterstützungseinrichtungen im Stadtgebiet angeschrieben. Da aber noch ausreichend weitere Mittel zur Verfügung stehen, dieser neuerliche Aufruf.
Weitere Informationen gibt es bei Dr. Christian Giardina, bitte dafür Telefon-Nt. 02162 101-452 wählen und bei Christoph Hünnekes, Nr. 02162 101-299.
Wer sich weiter kundig machen will, dem wird dieser Link empfohlen: https://www.mags.nrw/staerkungspakt-nrw .