Geldspritze für Flughafen bleibt

Der Flughafen Mönchengladbach, einer der bedeutenden regionalen, wird weiterhin vom Bund bei den Flugsicherungskosten unterstützt. Alle Regionalflughäfen im sogenannten Gebührenkreis 2 erhalten auch im Jahr 2026 € 50 Millionen aus Berlin. Das war zuvor nicht so sicher. Der Flughafen Mönchengladbach (MGL) gehört zu den Standorten, die von diesem Ausgleich profitieren. Stadtverwaltung und Flughafengesellschaft begrüßen die Entscheidung, fordern jedoch eine dauerhafte Sicherung und Finanzierung des Gebührenkreises über 2026 hinaus.

Bereits in der 19. Legislaturperiode wurde mit der Einführung eines zweiten Gebührenkreises in der Flugsicherungs-An- und Abflug-Kostenerstattungsverordnung (FSAAKV) ein bundesweites System geschaffen, das die Finanzierung der Flugsicherungskosten kleinerer Flughäfen gerechter gestaltet. Während große Verkehrsflughäfen ihre Flugsicherungskosten nicht selbst tragen müssen, waren regionale Flughäfen mit erheblichen eigenen Aufwendungen konfrontiert. Mit dem Gebührenkreis 2 wurde ein Ausgleich geschaffen, der strukturelle Wettbewerbsnachteile reduziert. Diese Systematik geriet jedoch im März 2025 unter Druck, als das Bundesministerium für Digitales und Verkehr ankündigte, den Gebührenkreis 2 zum Jahresende einzustellen. Der Entwurf des Bundeshaushalts 2026 sah daraufhin – entsprechend der politischen Ankündigung des Bundesministeriums – zunächst keine Fortführung der Mittel vor. Nun gibt es die Geldspritze doch.

Erst durch das gemeinsame Engagement der regionalen Flughäfen und Verbände sowie den aktiven Einsatz des Landes NRW, das sich sowohl in der Verkehrsministerkonferenz als auch in der Ministerpräsidentenkonferenz für die Fortführung der Finanzierung des Gebührenkreises 2 bzw. für die Stärkung der regionalen Luftmobilität ausgesprochen hat, wurde erreicht, dass die Mittel im Rahmen der Bereinigungssitzung wieder in den Haushalt für 2026 aufgenommen wurden.

Oberbürgermeister Felix Heinrichs – unser Foto links -, der zugleich Aufsichtsratsvorsitzender des MGL wird in diesem Zusammenhang mit den Worten zitiert. „Der Flughafen Mönchengladbach ist ein zentraler Bestandteil unserer Wirtschaftsstruktur und ein Standort mit erheblichem Innovations- und Entwicklungspotenzial. Wir dürfen nicht zulassen, dass unser Flughafen gegenüber den großen Verkehrsflughäfen im Gebührenkreis 1 strukturell benachteiligt wird. Der Bund hat die Verantwortung, faire Wettbewerbsbedingungen dauerhaft sicherzustellen. Eine Fortführung in den kommenden Jahren ist dafür unabdingbar.“

Ohne den Gebührenkreis 2 würden die Flugsicherungskosten wieder vollständig auf die regionalen Flughäfen übergehen. Einzelne Standorte könnten in ernsthafte wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten. Für den Flughafen Mönchengladbach würde dies einen erheblichen Kostenblock bedeuten, der mittel- und langfristige Entwicklungen erschwert.

Mit jährlich knapp 50.000 Flugbewegungen zählt der MGL zu den bedeutendsten Flughäfen der Allgemeinen Luftfahrt in Deutschland. Geschäftsflieger schätzen die zentrale Lage, die wetterunabhängige Erreichbarkeit und die schnelle Abfertigung. Flugschulen bieten hier Ausbildungsgänge von der Privatpilotenlizenz bis zur Verkehrspilotenlizenz an, während Regionalflugzeuge und Business-Jets aus ganz Europa zur Wartung nach Mönchengladbach kommen.

In diesem Zusammenhang ist es erlaubt, auf das leistungsfähige Luftfahrtcluster am MGL aufmerksam zu machen. Innovative Projekte, spezialisierte Betriebe und hochwertige Ansiedelungen unterstreichen die Attraktivität des Standortes und die konsequente strategische Entwicklung hin zu einem zukunftsfähigen Wirtschaftsstandort

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