Seit dem 1. Juli sind Gebühren für den Kabel-TV Anschluss nicht mehr in den Nebenkosten enthalten. Im Umkehrschluss heißt das, Verträge des Vermieters sind ausgelaufen. Wer eine Mietsache hat, hat sich selbst darum zu kümmern. wer ihm das Fernsehen ermöglicht. Manche Kabelanbieter machen es sich dann leicht, an Kundschaft zu kommen. hat die Verbraucherzentrale NRW herausgefunden. Die Verbraucherschutzorganisation hat die LEG Wohnen NRW GmbH und die NetCologne Gesellschaft für Telekommunikation mbH zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert. In Rundschreiben informieren die Wohnungsgesellschaft und der Telekommunikationsanbieter über das Ende des Nebenkostenprivilegs und weisen darauf hin, dass sie automatisch einen TV Einzelnutzungsvertrag erhalten. Mam könne sich „bequem zurücklehnen und müsse selbst keinen eigenen Vertrag abschließen“, heißt es im Schreiben der LEG. Und NetCologne betont: „Sie müssen sich also um nichts kümmern“.
„Was nach einem kundenfreundlichen Service klingt, ist in Wahrheit ein untergeschobener Vertrag“, kritisiert Felix Flosbach, Jurist bei der Verbraucherzentrale NRW.
Die abgemahnten Unternehmen haben nun die Möglichkeit, eine Unterlassungserklärung innerhalb der Frist abzugeben und das nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW rechtswidrige Verhalten einzustellen. Wer als Kunde oder als ehemaliger ein entsprechendes Schreiben erhalten hat und mit dem Angebot nicht einverstanden ist, sollte den Anbieter oder seine Vermieter kontaktieren und einem Vertragsabschluss widersprechen. Da kein wirksamer Vertragsabschluss vorliegt, entsteht keine Zahlungsverpflichtung für Betroffene. Sollte aufgrund eines noch bestehenden Lastschriftmandates Geld abgebucht werden, können Betroffene es zurückbuchen lassen. Die Verbraucherzentrale NRW stellt hierfür einen Musterbrief zur Verfügung. Wer das TV-Signal auf anderem Weg empfängt oder den Kabelanschluss nur für Internet und Telefon nutzt, benötigt keinen Vertrag und kann durch den Wegfall des Nebenkostenprivilegs Kosten sparen.