Katzenschutzverordnung beschlossen

Der Stadtrat hat in seiner letzten Sitzung im Jahr 2023 einstimmig eine Katzenschutzverordnung beschlossen. Sie ist am 31. Dezember im Amtsblatt veröffentlicht und verpflichtet, die Tiere die freilaufend sind dauerhaft zu kennzeichnen und bei Tasso oder Findefix zu registrieren. Außerdem sind sie fortpflanzungsunfähig  zu machen.

Freilaufende Tiere, die nicht kastriert sind, können eingefangen und unfruchtbar gemacht werden. Die Ordnungsbehörde hat damit fünf Mönchengladbacher Tierschutzorganisationen beauftragt, die sich auch bisher schon ehrenamtlich für den Katzenschutz engagiert haben.

Die Katzenschutzverordnung entspricht weitgehend der Musterverordnung, die das Land Nordrhein-Westfalen entworfen hat. Sie soll die zunehmende Ausbreitung verwilderter Katzen und die damit einhergehende Probleme verringern.

Ab wann gilt die KatzenschutzVO? Sie tritt eine Woche nach Verkündung im Amtsblatt in Kraft. Personen, die eine Katze mit Freigang halten, wird bis Anfang März Gelegenheit gegeben, ihre Katze kastrieren zu lassen und sie zu kennzeichnen. Ab März prüft das Ordnungsamtes, ob die, die eine Freigängerkatze halten, ihrer Verpflichtung nachgekommen sind.  

Wo kann ich meine Katze kastrieren und kennzeichnen lassen? Diese Dienstleistungen werden grundsätzlich von Tierärzten angeboten.

Was ist zu tun, wenn ich eine Katze versorge, die mir aber nicht gehört?  Sollten Sie eine Katze versorgen, die Ihnen nicht gehört, sollten Sie schnellstmöglich den Halter der Katze über die in Kraft getretene Katzenschutzverordnung informieren. Sollte Ihnen der Halter nicht bekannt sein oder es existiert keine Person, der das Tier zuzuordnen ist, bitte mit dem Ordnungsamt (Tel.-Nr. 02161/256251) in Kontakt treten, um zu erörtern, was geschehen kann.  

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