Kinderbetreuung geht in Gladbach zurück

Neun von zehn in Nordrhein-Westfalen lebenden Kindern im Alter von drei bis unter sechs Jahren sind am 01.03.24 in Kindertagesbetreuung gewesen. Wie Information und Technik als Statistisches Landesamt mitteilt, nutzen insgesamt 485 182 Kinder in dieser Altersgruppe ein Betreuungsangebot in einer Kindertageseinrichtung oder in einer öffentlich geförderten Kindertagespflege (Tagesmütter, bzw. -väter). Die Betreuungsquote von 90,0 Prozent war höher als im Jahr zuvor (2023:89,7 Prozent) aber niedriger als Im Jahr 2022. Da lag sie bei 90,6 Prozent und 2021 bei 91,1 Prozent.

In Mönchengladbach  waren am  01.03.23  6 947, nämlich 84,1 % der Kinder in der Betreuung, am 01.03.24 waren es  6 847 Kinder, 83,3 %.

Während 84,7 Prozent aller Kinder in NRW mit drei Jahren Anfang März 2024 eine Kindertagesbetreuung besuchten (150 652), lag die Betreuungsquote bei den Vierjährigen bei 91,7 Prozent (164 132).

93,3 Prozent aller Fünfjährigen in NRW waren in Kindertagesbetreuung (170 398). 6 786 bzw. 1,4 Prozent der Kinder von drei bis unter sechs Jahren wurden von Tagesmüttern und –vätern betreut.

Im regionalen Vergleich variierten die Betreuungsquoten der Drei- bis unter Sechsjährigen: Am höchsten waren sie in Münster (100,5 Prozent), Olpe (95,9 Prozent) und im Kreis Steinfurt (95,6 Prozent). Am niedrigsten waren die Betreuungsquoten in Gelsenkirchen und in Herne (jeweils 79,4 Prozent, in Hagen (79,2 Prozent) sowie in Duisburg (76,2 Prozent).

Gut 32 Prozent der Kinder unter drei Jahren wurden von Tagesmüttern und -vätern betreut. Zudem befanden sich in NRW am 1. März 2024weitere 161 871 Kinder im Alter von unter drei Jahren in Kindertagesbetreuung, von diesen waren 53 256 ausschließlich in Kindertagespflege. Die Betreuungsquote betrug in dieser Altersgruppe32,2 Prozent und fiel damit höher aus als in den Jahren zuvor (2023:31,0 Prozent; 2022: 30,4 Prozent; 2021: 29,6 Prozent).

Ab Vollendung desersten Lebensjahres besteht ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz (Kindertagespflege oder Kindertageseinrichtung) nachdem Sozialgesetzbuch (SGB VIII). Ein Rechtsanspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung besteht ab Vollendung des dritten Lebensjahres.

Die Betreuungsquote gibt den Anteil der betreuten Kinder an allen Kindern der jeweiligen Altersgruppe wieder. Betreuungsquoten von mehr alshundert Prozent sind möglich, wenn Eltern aufgrund des Wunsch- und Wahlrechts Betreuungsangebote in Anspruch nehmen, die in einem anderen Kreis  oder in einer anderen Stadt liegen. Da die Statistik die Anzahl der betreuten Kinder im jeweiligen Kreis unabhängig vom Wohnort ermittelt, kann es zu einemrechnerischen Überangebot an Tagesbetreuung kommen. Dieses kann zudemdurch die unterschiedlichen Stichtage der Bevölkerungsstatistik(31.12.23) und der Statistiken der Kindertagesbetreuung (01.03.2024) bedingt sein.

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