Viersen. In einem offenen Brief erwecken die Sankt-Martins-Vereine Viersen-Süchteln den Eindruck, der Fortbestand der Martinszüge in Viersen sei gefährdet. Warum dies nicht der Fall ist, beschreibt diese Mitteilung der Pressestelle der Stadt Viersen
„Ich bin sehr erstaunt, dass es in unserer Stadtgesellschaft Meinungsäußerungen gibt, die ihren Weg in die Öffentlichkeit gefunden haben mit der Behauptung, seitens der Feuerwehr oder der Stadt seien die Martinszüge gefährdet. Dies ist nicht der Fall. Im Gegenteil: Wir schätzen das Brauchtum und unternehmen alles, das Sankt-Martins-Brauchtum mit seinen Umzügen zu schützen“, sagt Bürgermeisterin Sabine Anemüller.

Zu dem konkreten Vorwurf, der Feuerwehrchef habe die Begleitung der Martinsumzüge durch die Freiwillige Feuerwehr verboten, nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: Schon seit vielen Jahren ist die Begleitung von Martinszügen keine originäre Aufgabe der Freiwilligen Feuerwehr nach dem Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG NRW).
Die freiwillige Feuerwehr übernimmt keine ordnungsbehördlichen oder polizeilichen Aufgaben, da die Feuerwehr ausschließlich für den Brandschutz zuständig ist. Versicherungstechnische Aspekte spielen dabei eine Rolle, aber vor allem besteht die Gefahr, dass im Falle eines feuerwehrtechnischen Ernstfalls die Feuerwehr nicht einsatzfähig wäre. Infolge der allgemeinen Gefahrensituation muss darauf hingewiesen werden, dass die Feuerwehr keine straßenverkehrsrechtlichen oder sicherheitsrelevanten Funktionen übernehmen kann und darf.
Daher gilt generell, dass die Absicherung eines Martinszugs in erster Linie durch die Polizei erfolgt, wie beispielsweise durch das Vorwegfahren an der Spitze des Zuges. Die abschließende Absicherung (am Ende des Zuges) durch ein Fahrzeug wird derzeit auf freiwilliger Basis durch das Ordnungsamt wahrgenommen ? allerdings auch hier im Rahmen der Möglichkeiten.
Durch die Feuerwehr wurde folgende Lösung einvernehmlich erarbeitet: Die Teilnahme von Feuerwehrkräften am Zug ist möglich, auch mit dem Tragen der entsprechenden Uniform, allerdings dürfen diese Kräfte dann nicht den bestehenden ordnungsbehördlichen Auflagen angerechnet werden.
Dies scheint der Stein des Anstoßes zu sein, dem die Verwaltung mit dieser Stellungnahme entgegentreten möchte. Die Bürgermeisterin Sabine Anemüller stellt fest, dass sich mit dieser kürzlich erarbeiteten Lösung Verwaltung und Feuerwehr im geforderten rechtssicheren Rahmen bewegen. Gleichzeitig werden unsere Martinsvereine unterstützt.
Alle Martinsvereine in unserer Stadt haben, wie auch alle anderen Veranstaltungen, gewisse Auflagen zu erfüllen, von denen sie aus Gründen der Zugsicherung von der Verwaltung nicht befreit werden können und dürfen. Dazu gehört im Wesentlichen eine gewisse Anzahl an Begleitpersonen mit erkennbaren Westen und Beleuchtungsmitteln. Dies scheint ein lösbares Problem in nahezu allen Martinsvereinen zu sein. Für die möglicherweise nicht eigenständig lösbaren Probleme bei den Süchtelner Martinsvereinen ist die Stadtverwaltung gerne bereit, weiter zu unterstützen