Die Hohenzollernstraße erhält nach Abschluss der aktuellen Bauarbeiten keinen neuen Radfahrstreifen. Das veranlasset ein Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) des Landes Nordrhein-Westfalen vom 11. April. Der Beschwerde der Stadt Mönchengladbach gegen einen vorangegangenen Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf gab das OVG in diesem Bereich nicht nach.

Wohl hat das Gericht zugestimmt, die ursprüngliche Frist, die Protected Bike Lane auf der Hohenzollernstraße innerhalb von drei Wochen zurückzubauen, sei zu kurz bemessen gewesen. Des Weiteren hatte die Stadtverwaltung in ihrer Beschwerdebegründung allerdings angeführt, dass zumindest ein einfacher Radfahrstreifen erhalten bzw. wiederhergestellt werden müsse. Der bauliche Radweg im Seitenraum sei, entgegen der Darstellung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf, nicht sicher, so die Stadt. Diesen Teil vom Beschluss des Verwaltungsgerichtes hat das OVG nicht aufgehoben. Damit steht fest, dass zumindest für einige Monate, bis zu einem endgültigen Urteil im Hauptsacheverfahren, kein Radfahrstreifen auf der Hohenzollernstraße zulässig ist. Stattdessen sollen zunächst mit leicht zu entfernender Farbe zwei KfZ-Spuren markiert werden.
Wie mehrfach berichtet, erneuert die mags während der aktuellen Osterferien im Auftrag der Stadt Mönchengladbach die Fahrbahndecke auf der Hohenzollernstraße und entfernt in einem Zug die Klebebordsteine der Protected Bike Lane. Warum sie die desolaten Radwege nicht auch gleich mit in Schuss bringt und warum sie das in der Vergangenheit nicht schon getan hat, sagt die Mitteilung der Stabsstelle Presse und Kommunikation nicht.