Seit die Stadtverwaltung die erste „protected bike lane“ eingerichtet und freigegeben hat (im Sommer 2023), ist dieses Experiment hochgradig umstritten. Schon vor der offiziellen Freigabe ist ein Kfz. mit den Begrenzungssteinen kollidiert und es wurde großer Protest veranstaltet. Dabei blieb es nicht, nun gibt es ein Urteil des Verwaltungsgerichts, das den sofortigen Rückbau (innerhalb von drei Wochen) anordnet. Dagegen wehrt sich die Stadt, wie es in einem am 10.03.25 verbreiteten Text heißt.

Am 25. Februar hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf angeordnet, die „protected nike lane“ innerhalb von drei Wochen zurückzubauen und hierbei insbesondere die Klebebordsteine und Markierungen zu entfernen. Gegen diesen Beschluss hat die Stadt Mönchengladbach am Montagnachmittag fristwahrend Beschwerde eingelegt. Die Lokalpolitik befasst sich in einer Sondersitzung des Hauptausschusses am kommenden Montag mit dem Thema.
In der Begründung argumentiert das Verwaltungsgericht z.B., dass auf der ehemals vierspurigen Straße abgetrennte Radwege existieren und die Voraussetzungen für die Umwidmung einer Fahrspur nicht gegeben seien. Zudem wurden Bedenken hinsichtlich der straßenverkehrsrechtlichen Zulässigkeit der verwendeten Klebebordsteine geäußert.
Die vom Gericht vorgegebene kurze Rückbaufrist von drei Wochen ist für die Stadt Mönchengladbach allerdings nicht umsetzbar. Zudem sieht die Verwaltung einen sicheren Radweg auf der Hohenzollernstraße als zwingend notwendig an, da die alten Radwege eigentlich nicht verkehrssicher sind. Sie sind so verkommen, dass sie bereits 2017 aufgehoben wurden und die Benutzungspflicht ebenso. Im Ergebnis ihrer Prüfung des Gerichtsbeschlusses sah sich die Stadt Mönchengladbach deshalb veranlasst, Beschwerde gegen den Eilbeschluss einzulegen.
In dem von der Pressestelle verbreiteten Text heißt es: Oberbürgermeister Felix Heinrichs stellt klar: „Mönchengladbach braucht bessere und sichere Radwege. Niemand hätte Verständnis dafür, wenn es an der Hohenzollernstraße nun gar keinen benutzbaren Radweg mehr gäbe. Gerade an einer solchen stark befahrenen Hauptroute werden wir keine unsichere Situation für den Radverkehr zulassen. Mönchengladbach bleibt entschlossen, den Ausbau sicherer Radverkehrswege voranzutreiben und die Verkehrswende aktiv zu gestalten. Dazu werden wir den Dialog mit allen Beteiligten fortsetzen und weiter in eine zukunftsfähige Infrastruktur investieren.“
Ganz uneinsichtig ist die Stadt nicht. Gleichzeitig mit der Beschwerde gegen die Verfügung hat die Stadtverwaltung die Arbeit an alternativen Lösungen aufgenommen, um die Sicherheit und den Komfort für Radfahrende auf der Hohenzollernstraße weiterhin zu gewährleisten und einen fairen Ausgleich zwischen Auto- und Radverkehr aufrechtzuerhalten. Konkret ist vorgesehen, die regelhaft für 2026/2027 geplante Erneuerung der Fahrbahndecke im Bereich der heutigen Protected Bike Lane vorzuziehen und in den Osterferien einen neuen Deckenüberzug auf allen Spuren der Hohenzollernstraße aufzubringen. Dabei würden die vom Gericht beanstandeten Klebebordsteine entfernt werden, während gleichzeitig die Straßenqualität auch auf der Auto-Spur verbessert würde.
Darüber hinaus ist beabsichtigt, auf der jeweils rechten Spur stadteinwärts und stadtauswärts vorläufig einen Radfahrstreifen mit einfacher durchgezogener Linie zu markieren. Dieser darf nur im Notfall und zum Erreichen von Einfahrten und Parkbuchten überfahren werden. Sie stellt einen Kompromiss zwischen den jeweiligen Sichtweisen dar und bliebe bis zur Entscheidung im Beschwerdeverfahren oder bis zum endgültigen Gerichtsurteil vorläufig.
Die Stadtverwaltung sagt daann noch: Dieumfassende Sanierung des Radweges neben der Baumreihe würde im Vergleich mehrere Millionen Euro kosten und voraussichtlich zu einem Verlust eines Großteils der Bäume führen, was aus Sicht der Stadtverwaltung nicht verhältnismäßig wäre. Ein Verzicht auf einen sicheren Radweg ist laut einschlägiger Regelwerke ebenfalls keine Option.
Am kommenden Montag, dem 17. März, wird der Hauptausschuss auf Antrag der CDU-Fraktion zu einer Sondersitzung zusammentreten und sich mit dem weiteren Vorgehen auf der Hohenzollernstraße beschäftigen. Die öffentliche Sitzung findet um 15 Uhr im Ratssaal des Rathauses Abtei statt.
PS: Mönchengladbach eine fahrradfreundliche Stadt? Dafür wurde schon einmal ein Plakat entworfen. In der Realität ist das allerdings nicht der Fall. Auch das Experiment „protectet bike lane“ ist symptomatisch dafür. Hier wurden und werden – z.B. an der Bettrather Straße – mit einfachen Mitteln Fakten geschaffen an einer Streckenführung, die nicht problematisch ist, während die eigentlich neuralgischen Bereiche – an der Zuführung zur Kreuzung mit der Bismarckstraße und vor der Elisabethkirche – nach wie vor die alten Wege vorsieht. Auch liegt der Fehler in der Vergangenheit. Die alten Radwege sind nicht gepflegt worden und hätten eigentlich erhalten werden können, wenn man es denn für nötig erachtet hätte.