Bei der Polizei verstorben – das Herz gebrochen

Ein 56jähriger Mann aus Mönchengladbach ist in Polizeigewahrsam des Polizeipräsidiums Mönchengladbach verstorben.
Die kriminalpolizeilichen Ermittlungen der Polizei Düsseldorf und die rechtsmedizinischen Untersuchungen,
einschließlich der Obduktion, haben bislang keine Anhaltspunkte für ein Fremdverschulden am Tod ergeben. Nach vorläufiger Einschätzung der Rechtsmedizin dürfte der Mann an einem akuten Herzversagen gestorben sein. Es hat ihm wohl das Herz gebrochen. Entsprechende Vorerkrankungen sind dokumentiert. Der tragische und schicksalhafte Krankheitsverlauf sei nicht vorhersehbar und absehbar gewesen. Der abschließende Bericht der Rechtsmedizin und die noch ausstehenden toxikologischen und chemischen Untersuchungen bleiben abzuwarten, heißt es im Polizeicbericht.

Der verstrobene Mann war Sonntagvormittag nach einer häuslichen Gewalt aus seiner Wohnung verwiesen worden. Gleichzeitig war gegen ihn ein Rückkehrverbot ausgesprochen worden. Am Sonntagabend gab es einen weiteren Polizeieinsatz, weil der Mann erneut an seiner Wohnanschrift erschien und in die Wohnung wollte. Weil er damit gegen das gegen ihn angeordnete Rückkehrverbot verstieß, nahm ihn die Polizei in Gewahrsam. Als er heute Morgen (22.05.17) aus dem Polizeigewahrsam entlassen werden sollte, wurde er leblos vorgefunden. Ein sofort hinzugezogener Notarzt stellte den Tod fest.

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