Während allenthalben der Teufel an die Wand gemalt wird, von der vierten Welle fabuliert und von einer rasanten Verbreitung der Deltavariante gesprochen wird, sind aktuell noch 46 Personen in Mönchengladbach als mit dem SARS-CoV-2 Virus infiziert gemeldet. Das Gesundheitsamt der Stadt Mönchengladbach nennt am Wochenende (26./27. Juni ) einen neuen positiven Nachweis.
An Neuinfektionen gibt es innerhalb letzten 7 Tage pro 100.000 Einwohner 3,1.
Im Bundesgebiet sind mittlerweile mehr als 32 Regionen ermittelt, in denen es überhaupt keine Corona-Infizierte mehr gibt. Auch da sind die Vorschriften einzuhalten, die das Geschäft des Einzelhandels und das des Gastgewerbes massiv behindern. Wer die nicht einhält ist echt bedroht.
Die Strafen sind empfindlich, so kann z. B. eine nicht durchgeführte Gästeregistrierung mit 1.000 € Bußgeld zu Buche schlagen. Wer kein eigenes Schutz- und Hygienekonzept vorlegen kann (Wchtig: Es reicht nicht aus, die Vorgaben des jeweilige Rahmenkonzepts nur zu erfüllen – das entsprechende Hygienekonzept muss individualisiert, idealerweise ausgedruckt und unterschrieben vorliegen!) und kontrolliert wird, muss z. B. mit 5.000 € Strafe rechnen.
Hier gibt es den Coronabußgeldkatalog NRW. Der stammt allerdings von April 2021 und enthält strafbewehrte Tatbestände, die es aktuell nicht mehr gibt.