Die NEW Niederrhein erhebt schon bei Zahlungsverzug von wenigen Tagen Mahngebühren. Jetzt ist ihr, wie die Verbraucherzentrale NRW berichtet, gerichtlich untersagt worden Gebühren für Ratenzahlungsvereinbarungen zu erheben, wenn Zahlungsrückstände so aufgelaufen sind, dass eine Liefersperre droht. Bei hohen Rückständen müssen Versorger Ratenzahlungen anbieten, die eine Laufzeit von bis zu 24 Monaten haben.
Wer mit der Zahlung der Stromrechnung in Verzug sind, kann im schlimmsten Fall der Strom abgeschaltet werden. Das ist mit erheblichen Kosten verbunden, insbesondedre, wenn auch noch ein Gerichtsvollzieher beauftragt wird. Deshalb sind Energieversorger verpflichtet vor einer Stromsperre eine zinsfreie monatliche Ratenzahlung anzubieten. Die NEW Niederrhein Energie und Wasser GmbH erhob hierfür allerdings erneut Gebühren. Dagegen klagte die Verbraucherzentrale NRW erfolgreich vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf (Urteil vom 13.02.2025, Az I-20 UKI 7/24).
Ob Krankheit, Jobverlust oder Kaufen und später bezahlen – es gibt viele Gründe, weshalb die Stromrechnung nicht mehr bezahlt werden kann. Bereits ab einem Zahlungsrückstand von zwei monatlichen Abschlägen oder € 100,-, können Energieversorger den Strom abschalten. Um das zu verhindern, gibt es das Recht auf eine Ratenzahlungsvereinbarung. Damit diese bezahlbar ist, haben Energieversorger bei hohen Rückständen Ratenzahlungen von bis zu
24 Monaten anzubieten. Die NEW hatte die Dauer jedoch auf 12 Monate beschränkt. Auch dies wurde vom OLG Düsseldorf untersagt.
Wwr zahlungsunfähig ist, erhält bei der Verbraucherzentrale NRW kostenlose Beratung.
Weitere Informationen
https://www.verbraucherzentrale.nrw/node/11674
https://www.verbrauche…w/node/927