Die Stadt Mönchengladbach untersagt das Inverkehrbringen tabakfreier Nikotinbeutel, sogenannter „Nicotine Pouches“, im Stadtgebiet. Das Verbot gilt für alle Unternehmen, die bisher damit Handel trieben. Es umfasst den stationären Handel sowie den Versand- und Onlinehandel. Mit der Maßnahme setzt die Stadt geltendes Lebensmittelrecht um und stärkt den Verbraucherschutz.
Tabakfreie Nikotinbeutel bestehen aus kleinen Zellstoffbeuteln mit Nikotin sowie weiteren Inhalts- und Aromastoffen. Sie werden zwischen Oberlippe und Zahnfleisch platziert. Das Nikotin wird dabei über die Mundschleimhaut aufgenommen und zwar erhebliche Mengen.
Nach der derzeitigen lebensmittelrechtlichen Bewertung gelten tabakfreie Nikotinbeutel als Lebensmittel. Für das Inverkehrbringen ist eine Zulassung auf europäischer Ebene erforderlich. Eine solche Zulassung liegt derzeit nicht vor.
Nikotin ist ein stark wirksamer Stoff mit hohem Suchtpotenzial. Insbesondere für Kinder, Jugendliche und Personen, die sich den Tabakkonsum abgewöhnt haben sind durch den Konsum der meist aromatisierten Nikotinbeutel gefährdet. Mögliche Folgen des Konsums sind z.B. Herz-Kreislauf-Beschwerden, Übelkeit und Vergiftungserscheinungen.

Mit der Allgemeinverfügung setzt die Stadt zugleich die entsprechenden Vorgaben des nordrhein-westfälischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Ernährung (LAVE) und des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MLV) um.
Der zuständige Fachbereich Verbraucherschutz und Tiergesundheit der Stadt Mönchengladbach wird die Einhaltung der Allgemeinverfügung im Rahmen seiner Kontrollen überwachen. Verstöße gegen das Verbot können lebensmittelrechtliche und ordnungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
PS: Das Problem ist natürlich, dass sich die Beutel in Gegenden ordern lassen, die keine Verbotszonen sind. Zur Prävention trägt die Allgemeinverfügung auch nicht bei. Die aber ist sicher wichtig. Es zeigt sich ’mal wieder, dass Verbote wenig wirksam sein können.